GZ_Doelsach_2020_08

August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21 Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum 20. November 2019. Im Zuge der Erstellung ist seitens des Raumplaners ein Festlegungsfehler passiert, der nun die geplante Aufstockung nicht zulässt (nur zwei OG anstatt drei OG). Nachstehende Änderung ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 222/4, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 12. März 2020, Zahl 707x222-4BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 29. April bis einschließlich 27. Mai 2020, zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl beraten und beschlossen. d) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 186/1, 186/3, 188/1, 188/5, 157/2, .57 und .58, KG Göriach und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 186/1, 186/3 und 188/1, KG Göriach (Mattersberger, Nothegger, Obkircher). Geplant ist die Erweiterung des Baugebietes in Göri- ach um sechs Grundstücke. Darüber hinaus sollen be- stehende Objekte einer Widmung zugeführt werden. Mit dem Eigentümer der neuen Baugrundstücke wurde eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen, die der Gemeinde Dölsach die Vergabe von drei Bau- grundstücken zu einem sozialverträglichen Preis zu- sichert. Ebenso ist für diesen Bereich ein Bebauungs- plan zu erlassen. Diese Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung am 18. Februar 2020 behandelt. Zwi- schenzeitlich hat sich der Teilungsvorschlag für die bebauten Grundstücke (Nothegger) geringfügig ge- ändert, sodass nachstehende Änderung des Flächen- widmungsplanes und Erlassung eines Bebauungspla- nes erforderlich ist. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Die Gemeinderatsbeschlüsse vom 18. Februar 2020 in dieser Angelegenheit (Änderung Flächenwid- mungsplan und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 186/1, 186/3, 188/1, 188/5, 157/2, .57 und .58, alle KG Göriach, werden behoben und wie folgt neu gefasst. 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 27. April 2020, mit der Planungsnummer 707- 2020-00004, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich .57, .58, 188/6, 188/5, 157/2, 186/1, 186/3, 188/1 KG 85012 Göriach (zum Teil) durch vier Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück .57 KG 85012 Göriach rund 140 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück .58 KG 85012 Göriach rund 148 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 157/2 KG 85012 Göriach rund 754 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 186/1 KG 85012 Göriach rund 2641 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 186/3 KG 85012 Göriach

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