GZ_Doelsach_2020_08

des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 215, 217, 295 und 669/2, KG Göriach, laut plan- licher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 28. Jänner 2020, Zahl 707x215ÖRK. dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 29. April bis einschließlich 27. Mai 2020, zur öffent- lichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vor: Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 215, 217, 295 und 669/2, KG Göriach, von derzeit Freihaltefläche Landwirt- schaft (FL) – Teilflächen der Grundstücke 217 und 295 – sowie von derzeit Freihaltefläche Landschafts- bild (FA) in künftig baulicher Entwicklungsbereich mit Hauptnutzung Landwirtschaft mit Zähler Num- mer 2 (L2). Die Beschreibung des Konzeptplans bleibt unver- ändert und lautet folgend: L2 Alte Ortschaft, überwiegend landwirtschaftlich ge- nutzt und sehr schön in die Landschaft eingebunden. Eine Erweiterung des Baulandes außerhalb des Be- standes ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des örtlichen Raumordnungskon- zeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 30. Jänner 2020, mit der Planungsnummer 707-2019- 00018, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 217 KG 85012 Göriach (zur Gänze) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 217 KG 85012 Göriach rund 692 m² von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungs- planes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 212/10 und 967, KG Dölsach (Rainer). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum 30. Juli 2019. Geplant ist die Aufstockung des Wohnhau- ses und dadurch Schaffung einer zusätzlichen Wohn- einheit. Die gegenständlichen Festlegungen im Bebau- ungsplan lassen die gewünschte Bebauung nicht zu, sodass nachstehende Änderung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich ist. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 212/10 und 967, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architek- ten DI Mayr vom 28. Jänner 2020, Zahl 707x212- 10EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 29. April bis einschließlich 27. Mai 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes und ergänzenden Bebauungsplanes im Be- reich der Gp. 222/4, KG Dölsach (Johann Mair). Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung August 2020

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