GZ_Gaimberg_2020_07

9 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Gemeinde Nu mer 66 - Juli 20 Achtung! Gefahr durch Waldarbeit Die zwei Elementarereignisse - der „Windwurf VAIA“ vom Oktober 2018 sowie der „Schneebruch INGMAR“ vom November 2019 - haben mit einem Schadholzanfall von insgesamt rd. 1,1 Mio. m³ zu massiven Schäden in den Wäldern im Bezirk Lienz geführt. Vom Windwurf sind bereits rund 80% der angefal- lenen Holzmenge aufgearbei- tet. Die Aufarbeitung der Schnee- bruchschäden läuft seit kurzem in allen Gemeinden in ganz Osttirol auf Hoch- touren. Mit der Aufarbeitung des Schadholzes ist eine Rei- he von Einschränkungen und Gefährdungen verbunden! Sperren bei Waldarbeiten sind notwendig! - Holzschlägerungsarbeiten sind sowohl für Forstarbeiter als auch für Erholungssu- chende im Wald extrem ge- fährlich. Werden die Arbei- ten von erholungssuchenden Menschen behindert, kann es noch gefährlicher wer- den. WaldbesitzerInnen, die mit Schlägerungsarbeiten beschäftigt sind oder solche beauftragt haben, sind daher verpflichtet, während der Ar- beiten ein „Befristetes forst- liches Sperrgebiet“ auszuwei- sen. - Befristete Sperren sind vom Waldeigentümer durch Hinweistafeln zu kennzeich- nen. Dazu ist die Kennzeich- nung mittels normierter Ta- feln „Befristetes Forstliches Sperrgebiet - Betreten ver- boten - Gefahr durch Waldar- beit“ erforderlich. Zudem muss der Zeitraum (Tag, Monat und Jahr) an- gegeben werden. Die Sperre kann im Bedarfsfall (ohne Bewilligung der Bezirksver- waltungsbehörde) bis zu vier Monate dauern. Die Tafeln sind dort anzubringen, wo öf- fentliche Wege und Straßen, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie mar- kierte Skirouten, Skipisten oder Loipen in die gesperrte Fläche führen oder an die- se unmittelbar angrenzen. Generelle Betretungsverbote gelten auch für Holzlagerplät- ze. Bei solchen Lagern lauert eine Reihe von Gefahren für WaldbesucherInnen. Dies gilt insbesondere für Kinder, die diese Holzlager gerne als Spielplatz verwenden. Das sagt das Recht: In Österreich gilt ein allge- meines Betretungsrecht für den Wald. Eine darüber hin- ausgehende Nutzung wie etwa Zelten, Befahren oder Reiten ist nur mit der Zustim- mung des Eigentümers oder der Eigentümerin erlaubt. Auch Flächen, die der Wie- deraufforstung oder der Neu- bewaldung dienen, dürfen nicht betreten werden. Be- reiche, die für die forstliche Bewirtschaftung genutzt wer- den, können als befristetes forstliches Sperrgebiet ausge- wiesen werden. Sperrgebiete dienen der Si- cherheit der Bevölkerung Es wird an alle Waldbesu- cher appelliert, die Gefahren durch Arbeiten im Bestand im eigenen Interesse ernst zu nehmen. Hinweistafeln sind ausnahmslos zu beachten und gesperrte Flächen unbedingt zu meiden. Unachtsamkeit und falsche Neugier können tragisch enden. Außerdem sieht das Gesetz bei Nichtbe- achtung Strafen vor! Vorsicht ist auch auf Waldwe- gen geboten. In Osttirol sind über 40 LKWs im Zusammenhang mit dem Abtransport von aufgear- beitetem Schadholz täglich im Einsatz. Gerade auch auf Waldwegen kann es daher zu kritischen Situationen kom- men. Hier wird um besonde- re Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Da sich die Schäden auf alle Waldgebiete in ganz Ost- tirol erstrecken, ist überall mit den angeführten Ge- fahren und Einschränkungen zu rechnen. Die derzeitige Situation wird weit bis ins Jahr 2021 hinein andauern. Es wird daher im eigenen In- teresse und im Interesse aller Osttiroler WaldbesitzerInnen um Verständnis und Konse- quenz bei der Einhaltung der Sperren gebeten. Die Schadholzaufarbeitung ist im Bezirk Osttirol in allen Ge- meinden auf vollen Touren angelaufen. Foto: Thomas Pichler 1. Juli 2020: Schweres Gewitter mit teils zentimetergroßen Hagelkörnern im Debanttal; im Bild die „Rohracher Brugge“. Die Tafeln sind dort anzu- bringen, wo öffentliche Wege und Straßen in die gesperr- ten Flächen führen. Foto: Toni Unterwainig

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3