GZ_Gaimberg_2020_07

20 20 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Informationen i i n Nummer 66 - J li 2020 Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss für 2020/2021 beantragt werden Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2020/2021 wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 250,-- pro Haushalt. Zur teilweisen Abdeckung der durch die verordneten Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 angefallenen Mehrkosten wird zusätzlich ein Covid-Energiekosten- zuschuss in der Höhe von € 100,00 pro Haushalt ge- währt. Es wird darauf hingewiesen, dass der antrags- bzw. zu- schussberechtigte Personen- kreis gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit auf- rechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschuss- berechtigt sind: - Personen, die zum Zeit- punkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs/ Grundversorungsleistung be- ziehen - BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinder- teneinrichtung, Schüler- und Studentenheimen Für PensionistInnen mit Be- zug der Ausgleichszulage , denen im vergangenen Jahr der Heizkostenzuschuss des Landes gewährt wurde, ist keine gesonderte Antrag- stellung erforderlich. Für Neu- und Folgeantrag- stellungen liegen die Antrags- formulare im Gemeindeamt Gaimberg auf oder können von der Homepage ( www. sonnendoerfer.at ) herunterge- laden werden. Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutzgrundver- ordnung ist es unbedingt erforderlich, die im Antrags- formular enthaltene Einwil- ligungserklärung zu unter- schreiben. Für die Antragstellung gelten die folgenden Netto-Einkom- mensgrenzen: € 950,-- pro Monat für allein stehende Personen € 1.500,-- pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemein- schaften € 240,-- pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 170,-- für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt le- bende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Fami- lienbeihilfe € 520,-- pro Monat für die erste weitere erwachsene Per- son im Haushalt € 350,-- pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechung der Son- derzahlungen (13. u. 14. Ge- halt) zu ermitteln. Einkom- men, die nur 12 x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvor- schuss, Kinderbetreuungs- geld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des mo- natlichen Einkommens sind anzurechnen: - Eigen/Witwen/Waisenpen- sionen/Unfallrenten/Pensi- onen aus dem Ausland - Einkünfte aus selbststän- diger und nicht selbststän- diger Arbeit (Lohn, Gehalt) - Leistungen aus der Arbeits- losen- und Krankenversiche- rung - Studienbeihilfen, Stipendien - Einkommen aus Vermietung und Verpachtung - Wochen-, Kinderbetreuungs- geld und Zuschüsse zum Kin- derbetreuungsgeld - erhaltene Unterhaltszah- lungen und -vorschüsse/Ali- mente - Nebenzulagen - Pflegekarenzgeld - Rehabilitationsgeld Um die Gewährung des Heiz- kostenzuschusses kann zwi- schen dem 1. Juli 2020 bis 30. November 2020 im Ge- meindeamt Gaimberg ange- sucht werden. Der Bürgermeister Müllabfuhrtermine 2020 Dienstag, 21.07.2020 Dienstag, 04.08.2020 Dienstag, 18.08.2020 Dienstag, 01.09.2020 Dienstag, 15.09.2020 Dienstag, 29.09.2020 Dienstag, 13.10.2020 Mittwoch, 28.10.2020 Dienstag, 10.11.2020

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