GZ_Schlaiten_2020_07

Juli 2020 ‘ s Blattl Seite 9 NEUPLANUNG - WOHNANLAGE GANTSCHFELD II Auf Grund der anhaltend guten Konjunktur am Bausektor lagen die Preise nach der Ausschreibung um 12 % über den Erwartungen. Die Überschreitung der Bauko- sten lag aber auch an der zu hohen Baumasse. Gegenüber einer heute üblichen Bebauung lag diese bei der Erstplanung um mehr als 10 % darü- ber. Auch ein Nachverhandeln nach der Coronakrise brachte keine spür- bare Kostenreduktion. Nach den strengen Wohnbauförde- rungsrichtlinien gab es für den Wohn- bauträger OSG nur die Möglichkeit, den Bau zurückzustellen und auf ein Abschwächen der Konjunktur und damit auf bessere Preise zu hoffen, oder mit einer kompakteren Neupla- nung zu starten. Da ein solcher Erst- entwurf vom Gemeinderat in der Sit- zung vom 14.05.2020 abgelehnt wur- de, hat die OSG daraufhin Arch. DI Paul Mandler mit einer weiteren Neu- planung beauftragt. Dieser Entwurf wurde dem Ge- meinderat im Beisein der Wohnungs- werber und Nachbarn am 16.06.2020 präsentiert und bis auf wenige Vorbe- halte gut angenommen. Bei der Neuplanung der Wohnanlage Gantschfeld handelt es sich um einen 4-geschossigen Baukörper mit Kellergeschoss (Trockenraum, Kinderwagen, Müll, Heizraum, Pellets-Lagerraum, Technik, Hausmeister). Die 8 PKW-Stellplätze sind in Carports untergebracht - aus Kostengründen nicht mehr als Tiefgarage ausgeführt. Das 3. Obergeschoss mit den zwei kleinsten Woh- nungen springt nordseitig zurück und „verliert“ von der Landesstraße aus gesehen ein Geschoss. Erdgeschoss: 2 Wohnungen mit je 74 m2, Loggia mit je 10 m2, Garten mit 99 m2 bzw. 66 m2; 1. + 2. OG: 4 Wohnungen mit je 92 m2, Loggia mit je 8 m2, Garten, 1 x 60 m2, 3 x 14 m2; 3. OG: 2 Wohnungen mit je 55 m2, Loggia mit je 8 m2, Dachterrasse mit je 18 m2 Die Gemeinde verfügt derzeit nur mehr über ganz wenige Baulandreserven (Plone und Falknerfeld in Gantschach). Es wird in nächster Zeit notwendig sein, sich über die Lukrierung von Bauland Gedanken zu machen! Bei raschester Umplanung, Bau- Neueinreichung, Wohnbauförderung- Neueinreichung, Ausschreibung, etc. ist ein Baustart frühestens im Okto- ber 2020 möglich. Die Wohnungswerber haben nun die Möglichkeit, sich in der Reihen- folge ihrer Erstanmeldung die geeig- nete Wohnung auszusuchen. Freie Wohnungen sollten vorerst befristet innerhalb GemeindebürgerInnen ver- geben werden. Weitere Infos: Einkommensgrenzen - 1/12 des jährlichen Nettoeinkommens (inkl. Sonderzahlungen und inkl. 13. und 14. Gehalt) 1 Person je Haushalt € 3.000,-- 2 Personen je Haushalt € 5.000,-- 3 Personen je Haushalt € 5.370,-- für jede weitere Person je zusätzlich € 370,-- Kostenbeispiele Finanzierungsbeitrag und Miete inkl. Betriebskosten: TOP 07 3. OG 55,27 m2 € 4.629,-- € 466,-- TOP 01 EG 73,78 m2 € 5.983,-- € 578,-- TOP 04 1. OG 92,02 m2 € 7.194,-- € 667,-- Sonstige Voraussetzungen: Hauptwohnsitz und Aufgabe der bishe- rigen Wohnsitze. Kauf bereits ab dem 5. Jahr möglich.

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