GZ_Schlaiten_2020_07

Juli 2020 ‘ s Blattl Seite 7 Handläufe für Friedhofstiegen: Für die beiden Friedhofstiegen wur- den zwei Angebote über die Liefe- rung und Montage von Handläufen in Edelstahl eingeholt. Bei der nord- seitigen Stiege sind 2 Handläufe und beim südseitigen Friedhofzugang nur 1 Handlauf erforderlich. Dieser sollte jedoch im Bedarfsfalle (Winter) ent- fernt werden können. Der Gemeinderat beschließt, die Firma Florian Gomig, Metalltechnik in Lienz mit der Lieferung und Mon- tage der Handläufe bei den beiden Friedhofstiegen zum Gesamtpreis von € 1.956,00 inkl. MWSt. zu beauftragen. GR vom 14.05.2020 Auszahlung von TAL-Servituts- entschädigungen: Der Tiroler Land- tag hat im Jahre 1971 den Beschluss gefasst, den von der Transalpine Öl- leitung GesmbH in Österreich (TAL) als Gegenleistung für die Einräu- mung des Rechts zur Kreuzung von Landesstraßen durch die Mineral- ölfernleitung der TAL zu leistenden Betrag von 32,0 Mio. Schilling als Landesgeld zu vereinnahmen und zinsbringend anzulegen. Der Landesrechnungshof hat nun festgestellt, dass es sinn- voller wäre, das Kapital von derzeit € 2.200.000,00 auf die betroffenen Gemeinden der Bezirke Kitzbühel, Kufstein und Lienz im Verhältnis des bisherigen Aufteilungsschlüssels (75 % nach Leitungslänge und 25 % nach Einwohnerzahl) aufzuteilen. Für die Gemeinde Schlaiten ergibt sich bei 3839 lfm Leitungslänge und 471 Einwohner ein Auszahlungsbe- trägt von € 60.700,00. Der Gemeinderat beschließt stim- meneinhellig - vorbehaltlich des Be- schlusses der Tiroler Landesregie- rung, das Kapital der TAL auszahlen zu lassen. Flächenwidmungsplanänderung Hofstelle Bacher: Der GR beschließt die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich der Gp. 390/1, 412, 413, 414, 1165, 1166, 1167, 1168 und 1169 KG Schlaiten von der- zeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2019 in künftig „Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung – SLH- 7 – Fischzuchtanlage“ gem. § 44.8 TROG 2016 entsprechend den Aus- führungen des eFWP. Auftragsvergaben für Straßensa- nierungen , etc.: a) im Zuge der Erschließung mit der LWL-Leerverrohrung auch den verbleibenden Teil der Zufahrt zum Wohnhaus Gonzach HNr. 52 zu sa- nieren und asphaltieren - Weglänge von ca. 250 lfm b) die bestehende Leitschiene an der Göriacher Straße im Bereich zwischen Ruep und Korber um ca. 50 lfm zu verlängern c) überstehende Schachtdeckel auf den Gemeindestraßen zu sanie- ren, bzw. durch selbstnivellierende Deckel zu ersetzen, da es im Zuge der Schneeräumung immer wieder zu größeren Schäden an Schnee- räumgeräten kommt d) die Firma Wibmer, Erdbewegung in St. Johann i. W. entsprechend dem vorgelegten Angebot mit den Materi- allieferungen und der Beistellung von Maschinen für die Generalsanie- rung beim Wölfeleweg zu beauftra- gen; Weiterhin Kostenübernahme für LWL-Anschlüssse: Der Gemeinde- rat beschließt, bis auf Widerruf die Kosten für die LWL-Anschlüsse zu übernehmen, bzw. die Kosten für das Einspleißen der Kabel in Höhe von € 276,00 netto pro Anschluss nicht in Rechnung zu stellen. Der bestehende allgemeine und ergänzende Bebauungsplan für die Gp. 150/8, 150/9 und 150/10 im Gan- tschfeld entspricht hinsichtlich der Höhenfestlegung nicht den Mindest- bestimmungen des Tiroler Raumord- nungsgesetzes 2016. Der Gemein- derat beschließt daher die Aufhe- bung des bestehenden allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes gem. TROG 2001 und die Neuer- lassung eines Bebauungsplanes gem. TROG 2016 im Bereich der Gp. 150/8, 150/9 und 150/10 KG Schlai- ten entsprechend dem Planentwurf. BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATES Die nordseitige Friedhofstiege wurde mit einem beidseitigen Edelstahlhandlauf versehen. Für das derzeitige „Bretterwerk“ zwi- schen Stiege und Totenkammer sollte gemeinsam mit der Pfarre noch ein bes- serer Platz gefunden werden.

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