GZ_Schlaiten_2020_07

Seite 6 ‘ s Blattl Juli 2020 GR vom 05.03.2020 Generalsanierung Wölfeleweg - Kostenübernahme: Der Gemein- derat beschließt, so wie bei allen bis- herigen Hoferschließungen auch bei der Generalsanierung des Wölfele- weges die verbleibenden Kosten aus Gemeindemitteln zu übernehmen. Laut Gesetz wäre die Gemeinde verpflichtet, 50 % der Aufwendungen für die Erschließung zu tragen. Die restlichen Mittel wären von den Mit- gliedern der Straßeninteressent- schaft zu tragen. Da mit den Interes- sentschaftsmitgliedern jedoch ver- einbart wurde, die Weganlage nach der Sanierung ins Öffentliche Gut zu übernehmen, wird die Gemeinde die gesamten Kosten nach Abzug von Förderungen und Bedarfszuwei- sungen übernehmen. Der Gemeinderat beschließt, dem neuzugründenden WLV-Wasserver- band Osttirol beizutreten. Dieser Verband sollte künftig die Verpflichtung der Bürgermeister übernehmen, die laufende Überwa- chung der Lawinen-, Steinschlag- und Entwässerungsmaßnahmen so- wie Hochwasser-Retentionsanlagen vorzunehmen. Der große Vorteil des Verbandes liegt in der organisierten Bewertung der Schutzbauwerke und der raschen Beseitigung von kleineren Mängeln. Die Finanzierung der Begutachtung und der Behebung kleinerer Mängel erfolgt über die sogenannte Drittelfi- nanzierung (34 % Bund, 33 % Land und 33 % Gemeinde). Je nach Anzahl von Bauwerken wird ein Aufteilungsschlüssel für die Gemeinden ermittelt. Der Verband ist ein Angebot an die Gemeinden bei der verpflichtenden Überwachung und Kontrolle. Neben einem Mehr an Sicherheit ergibt sich für die Gemein- de auch eine Einsparung aufgrund der Drittelfinanzierung. Der Bürgermeister berichtet über die Jahresabschlüsse der Sub- stanzkonten der beiden Gemein- degutsagrargemeinschaften . GG-AGM Michelbacher Alpe Bestand 31.12.2018 € 574,78 Einnahmen 2019 € 14.886,60 Ausgaben 2019 € 10.726,55 Bestand 31.12.2019 € 4.734,83 GG-AGM Schlaiten Bestand 31.12.2018 € 6.080,07 Einnahmen 2019 € 48.695,57 Ausgaben € 85.832,16 Bestand 31.12.2019 € - 31.056,52 Zu diesem Negativsaldo kommen noch Ausgabenrückstände in Höhe von € 30.000,00 hinzu (Bewirtschaf- tungsabgeltungen für die Jahre 2018 und 2019) Auf Grund der derzeit äußerst an- gespannten finanziellen Situation bei der Agrargemeinschaft Schlaiten wird vorgeschlagen, in Abstimmung mit dem Ausschuss der Agrarge- meinschaft die jährliche Bewirtschaf- tungsabgeltung ab dem Wirtschafts- jahr 2020 von derzeit € 15.000,00 um die Hälfte auf € 7.500,00 zu reduzie- ren. Die Bewirtschaftungsabgeltungen für die Jahre 2018 und 2019 bleiben wie vereinbart mit jeweils € 15.000,00 aufrecht. Diese Beträge können der- zeit allerdings nicht auf das Abrech- nungskonto der Agrargemeinschaft Schlaiten überwiesen werden, da das Konto der Substanzverwaltung bereits seit längerer Zeit im Minus steht. Sobald durch entsprechende Er- löse beim Holzverkauf wieder eine Besserung der finanziellen Lage ein- tritt, sollten die offenen Außenstände auf das Abrechnungskonto überwie- sen werden. Alle anderen Vereinbarungen des Bewirtschaftungsübereinkommens bleiben unverändert. Das Bewirtschaftungsübereinkom- men mit der Agrargemeinschaft Mi- chelbacher Alpe bleibt unverändert aufrecht. BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATES Die Schäden am Wölfeleweg waren schon einige Jahre nicht mehr zu übersehen und beim Befahren auch nicht mehr zu überhören. Mit der Sanierung musste jedoch bis zum Abschluss der Arbeiten am Gasserweg zugewartet werden.

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