GZ_Assling_2020_06

Seite 6 06/2020 Illegale Entsorgung - ab sofort Strafanzeige durch die Gemeinde Bei meinen routinemäßigen Kontrollfahrten durch das Gemeindegebiet von Assling musste ich feststellen, dass sich trotz Erweiterung der Öffnungszeiten am Recycling- hof, viel Information- und Aufklärungsarbeit, Erstellung und Aussendung der Broschüre „TRENNDIG“ (immer noch auf der Homepage der Gemeinde zum Herunterla- den) die Situation bei den Sammelinseln nicht wesentlich gebessert hat. Da auch die nachsichtige Behandlung von Verursachern „ille- galer“ Entsorgungen in der Gemeinde Assling nichts brachte, ist es nun an der Zeit, den nächsten Schritt zu machen und Gesetzesübertretungen nach dem AWG 2002 zur Anzeige zu bringen. Das AWG 2002 (Abfallwirtschaftsgesetz 2002) regelt den sorgsamen Umgang mit unseren Abfällen und Wertstoffen. Darin ist auch der Strafrahmen für „Fehlverhalten“ der Abfall- besitzer geregelt (450 € bis 41.200 €). Hier einige Beispiele für festgestellte strafbare Fehlverhalten (kontrollierte Sammelstellen in Mittewald, Thal, Oberthal, Assling und Bannberg):  illegale Entsorgungen in der Natur (Ortsgebiet Unter- assling)  Abstellen von Abfällen oder Verpackungen vor den Containern der Sammelstellen  Entsorgen von Restmüll/Problemstoffen bei den öffent- lichen Sammelstellen Daher wird die Gemeinde in Zukunft zusätzlich zu der Verrechnung des Entsorgungs- und Kostenaufwandes der Fehlwürfe, die Verursacher bei der BH Lienz nach dem AWG 2002 zur Anzeige bringen, damit auch die entspre- chenden Strafen vorgeschrieben werden. Schade, dass für einige wenige solche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Danke an alle, die richtig trennen und entsor- gen! Euer Umweltberater Gerard Lusser Sammelstelle in Mittewald: Bitte so nicht!

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