GZ_Assling_2020_06

Achtung! Gefahr durch Waldarbeit Die zwei Elementarereignisse – der „Windwurf VAIA“ vom Oktober 2018 sowie der „Schneebruch INGMAR“ vom November 2019 – haben mit einem Schadholzanfall von ins- gesamt rd. 1,1 Mio. m³ zu massiven Schäden in den Wäldern im Bezirk Lienz geführt. Vom Windwurf sind bereits rd. 80% der angefallenen Holzmenge aufgearbeitet. Die Aufarbeitung der Schneebruchschäden läuft seit kurzem in allen Gemeinden in ganz Osttirol auf Hochtouren. Mit der Aufarbeitung des Schadholzes ist eine Reihe von Ein- schränkungen und Gefährdungen verbunden! Sperren bei Waldarbeiten sind notwendig!  Holzschläge- rungsarbeiten sind sowohl für Forstar- beiter als auch für Erholungssuchende im Wald extrem gefährlich. Werden die Arbeiten von erholungssuchenden Menschen behindert, kann es noch gefähr- licher werden. WaldbesitzerInnen, die mit Schläge- r u n g s a r b e i t e n beschäftigt sind oder solche beauftragt haben, sind daher verpflichtet, wäh- rend der Arbeiten ein „Befristetes forstliches Sperrgebiet“ auszuweisen.  Befristete Sperren sind vom Waldeigentümer durch Hinweistafeln zu kennzeichnen. Dazu ist die Kennzeich- nung mittels normierter Tafeln „Befristetes Forstliches Sperrgebiet | Betreten verboten – Gefahr durch Waldarbeit“ (siehe Bild) erforderlich. Zudem muss der Zeitraum (Tag, Monat und Jahr) angegeben werden. Die Sperre kann im Bedarfsfall (ohne Bewilligung der Bezirksverwaltungsbe- hörde) bis zu vier Monate dauern. Die Tafeln sind dort anzubringen, wo öffentliche Wege und Straßen, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Ski- routen, Skipisten oder Loipen in die gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen. Generelle Betretungsverbote gelten auch für Holzlagerplät- ze. Bei solchen Lagern lauert eine Reihe von Gefahren für WaldbesucherInnen. Dies gilt insbesondere für Kinder, die diese Holzlager gerne als Spielplatz verwenden. Das sagt das Recht:  In Österreich gilt ein allgemeines Betretungsrecht für den Wald. Eine darüber hinausgehende Nutzung wie etwa Zelten, Befahren oder Reiten ist nur mit der Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin erlaubt. Auch Flä- chen, die der Wiederaufforstung oder der Neubewaldung dienen, dürfen nicht betreten werden. Bereiche, die für die forstliche Bewirtschaftung genutzt werden, können als befristetes forstliches Sperrgebiet ausgewiesen werden. Sperrgebiete dienen der Sicherheit der Bevölkerung  Es wird an alle Waldbesucher appelliert, die Gefahren durch Arbeiten im Bestand im eigenen Interesse ernst zu nehmen. Hinweistafeln sind ausnahmslos zu beachten und gesperrte Flächen unbedingt zu meiden. Unachtsamkeit und falsche Neugier können tragisch enden. Außerdem sieht das Gesetz bei Nichtbeachtung Strafen vor! Vorsicht ist auch auf Waldwegen geboten. In Osttirol sind über 40 LKWs im Zusammenhang mit dem Abtransport von aufgearbeitetem Schadholz täglich im Einsatz. Gerade auch auf Waldwegen kann es daher zu kritischen Situatio- nen kommen. Hier wird um besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Da sich die Schäden auf alle Waldgebiete in ganz Osttirol erstrecken, ist überall mit den angeführten Gefahren und Einschränkungen zu rechnen. Die derzeitige Situation wird weit bis ins Jahr 2021 hinein andauern. Es wird daher im eigenen Interesse und im Interesse aller Osttiroler WaldbesitzerInnen um Verständnis und Konse- quenz bei der Einhaltung der Sperren gebeten Quelle: https://www.tirol.gv.at/lienz/pressemeldungen/meldung/artikel/die- schadholzaufarbeitung-ist-im-bezirk-in-allen-gemeinden-auf-vollen-touren- angelaufen/ Seite 5 06/2020 Sprechstunde des Bürgermeisters Terminvereinbarungen unter 04855/8209-10 Sprechstunden des Gemeindewaldaufsehers Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr Tel. Nr.: 8209 Durchwahl 23 oder Mobiltel. 0664/5318409 Schadholzaufarbeitung auf vollen Touren angelaufen Impressum Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling Herausgeber und Verleger: Gemeinde Assling Verlagsort: Unterassling 28, A-9911 Assling, Druck: A. Weger; Brixen/Südtirol Redaktion: Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, ver- treten durch Schriftleiter Josef Wurzer, Unterassling 55, 9911 Assling, E-Mail : achse@assling.at

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