GZ_Leisach_2020_06

6 Land und ak tirol unterstützen die Familien mit 4 Mio € für den kauf von Laptops und tablets Alle Schülerinnen und Schüler in Tirol sollen von daheim aus digital lernen können. Ab sofort können bedürftige Familien beim Land Tirol um eine Förderung für den Kauf der digitalen Ausrüstung ansuchen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten – maximal 250 € Voraussetzungen für die Förderung: • Die Förderung richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren, die eine Schule in Tirol besuchen. Pro Familie ist nur ein Ansuchen möglich, ein bestimmtes Haushaltseinkommen darf nicht überschritten werden. • Die digitalen Geräte müssen für den schulischen Einsatz geeignet sein. Dafür ist vor dem Kauf Rücksprache mit der jeweiligen Schule zu halten. • Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 250 €, und ist vor dem Ankauf zu beantragen. Nach der Förderzusage ist für die Auszahlung Voraussetzung, dass die Belege binnen 21 Tagen nach Ankauf vorgelegt werden. • Für Geräte, die ab dem 16. März 2020 angeschafft worden sind, ist ein Antrag auch rückwirkend möglich. • Das Förderansuchen sowie weitere infos finden sich unter: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/ tiroler-digi-scheck/ Alfons Monitzer Der amtslei ter informier t Aufgrund der Verordnung des Bundesminis- ters für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon- sumentenschutz vom 2. Juni 2020 betreffend die Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 ergriffen wurden (Covid-19-Lockerungsverord- nung), dürfen Freibäder nur dann betreten werden, wenn der Betreiber im Hinblick auf die besonderen Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 seine Verpflichtungen gemäß dem Bäder- hygienegesetz evaluiert und die Bade- ordnung entsprechend adaptiert hat. In diesem Sinne gilt daher für das Wald- schwimmbad Leisach während der Bade- saison 2020 die nachstehend angeführte Badeordnung sowie die im Freibad auf Schildern ersichtlich gemachten Vorsorge- maßnahmen zur Verbreitung von Covid-19. Weiters muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der ermittelten Liegefläche im Freibad Leisach eine maximale Besucherzahl von 290 Personen gilt. Dies wird kontrolliert und bei Erreichen dieser Zahl kann kein Zu- tritt mehr gewährt werden. Saisonkarten- besitzer/innen, die aus diesem Grund keinen Einlass mehr ins Freibad finden, haben je- doch keinen Anspruch auf eine Preisreduktion bzw. Rückerstattung des Kaufpreises. Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich Euer Bürgermeister: Ing. Bernhard Zanon

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3