GZ_Thurn_2020_04

Seite 12 G EMEINDE Seit 1. Jänner 2020 ist in allen Tiro- ler Gemeinden eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Frei- zeitwohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittel- punkt der Lebensbeziehungen ver- bundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubes, der Ferien, des Wochenen- des oder sonst nur zeitweilig zu Er- holungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitz- verzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeitwohnsitz- abgabe ein illegaler Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Information zur Freizeitwohnsitzabgabe Höhe der Freizeitwohnsitz- abgabe: bis 30 m 2 Nutzfläche mit 100 € von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 200 € von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 290 € von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 420 € von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 590 € von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 760 € von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 920 € Weitere Informationen sowie ein Formular zur Erklärung der Abgabe finden Sie auf unserer Internetseite www.thurn.eu oder im Gemeindeamt Thurn. Der Bürgermeister Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes er- mittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Ge- meinderat erlassenen Verordnung vom 15.10.2019 über die Höhe der Freizeit- wohnsitzabgabe (Mindestgebühr). Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde Thurn unter Angabe der Nutzfläche zu ent- richten. Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, kön- nen sich auf die Abgabenhöhe auswir- ken. Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung. Ablesen des Wasserzählerstandes Bei der Selbstablesung des Wasser- verbrauches ist zu beachten, dass es keine Kommastelle gibt. Zählernummer Zählerstand - ohne Kommastelle Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf sind oftmals mit den unterschiedlichsten Fragen und Herausforderungen konfrontiert. In vielen Situationen, jedoch vor allem in der schwierigen Entschei- dungsphase über den weiteren Bil- dungs- und Berufsweg, benötigen Jugendliche und ihre Erziehungs- berechtigen oftmals professionelle Beratung und Begleitung. Jugendliche zwischen 15 und 24 Jah- ren können diese Beratung kostenlos und freiwillig in Anspruch nehmen. „Wir finden deine Stärken heraus, ar- beiten an deiner Berufsorientierung und suchen verschiedene Betriebe zum Schnuppern. Alle Jugendlichen in Osttirol sollten auf das Angebot des Ju- gendcoachings zurückgreifen können. Für Beratungen gibt es daher auch die Möglichkeit, dass ich mich mit Interes- sierten in Thurn treffe.“ Jugendcoaching „Meine Chance für die Zukunft“ Melde dich bei: Florian Gruber 0676 4073223 oder f.gruber@auf- bauwerk.com Elektronische Zustellung von Schriftstücken Für die elektronische Zustellung von Zählerablesekarten, Rechnungen, Abgabenbescheiden,Vorschreibungen und Grundsteuerbescheiden der Gemeinde ist das Einverständnis notwendig: Senden Sie bitte eine E- Mail an amtsleiter@gemeinde-thurn. at mit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-Zustellung von Dokumenten der Gemeinde wünschen. Abbuchungsaufträge für Gemeindeabgaben Regelmäßig wiederkehrende Zah- lungen für Gemeindeabgaben lassen sich bequem über das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht. Das Antragsformular dafür erhalten Sie im Gemeindeamt Thurn bei Amtsleiter Thomas Tschurtschenthaler und Kas- senverwalterin Gabriela Schramm.

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