GZ_Doelsach_2020_05

Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2020 von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachfolgen- den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und unter 2d zu behandeln: 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 186/1, 186/3 und 188/1, KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Darstel- lung des Architekten DI Mayr vom 17. Februar 2020, Zahl 707x186-1BBP.dwg, durch vier Wochen hin- durch, und zwar vom 20. Februar bis einschließlich 19. März 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme auf- zulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgender Bauwerber erhielt Erschließungskosten vorgeschrieben: Peter Pondorfer, Dölsach 27 Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgendes Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades ist eingelangt: Martin Etzelsberger, Stribach 75 Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs- werber eine Förderung zu gewähren. Zuschreibung/Abschreibung Öffentliches Gut: a) Zu- bzw. Abschreibungen Öffentliches Gut im Bereich der Alten Iselsbergstraße in der KG Gö- riach. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung der Alten Iselsbergstraße in der KG Göriach sind ab- geschlossen. Um die Straßenvermessung abschließen und grundbücherlich durchführen zu können ist für die Zu- und Abschreibungen der Trennflächen im Zu- sammenhang mit dem Öffentlichen Gut ein entspre- chender GR-Beschluss herbei zu führen. Durch die Sanierung der Straße ist die Verkehrssituation wesentlich verbessert worden. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz- lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 2. Dezember 2019, GZ. 8915/2018 werden die Trennstücke „37“, „40“ und „45“ im Ausmaß von insgesamt 6 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp.-Nr. 678/3, KG Göriach, abgeschrieben, die Trennstücke Nr. „35“, „36“, „38“, „39“, „41“, „42“ und „46“ imAusmaß von insgesamt 306 m² dem Öffentlichen Gut Gp.-Nr. 678/3, KG Gö- riach, zugeschrieben. Ebenso wird aus dem Öffent- lichen Gut Gp. Nr. 678/4, KG Göriach, das Trenn- stück „49“ imAusmaß von 82 m² abgeschrieben und das Trennstück „48“ im Ausmaß von 211 m² zuge- schrieben. Die Gp. 725, KG Göriach, wird aus Trenn- stück „49“ neu gebildet. b) Abschreibung Öffentliches Gut im Bereich der Gp. 884, KG Dölsach. Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Andrä Mair mit dem Wunsch an ihn herangetreten ist, die Gp. 884, KG Dölsach, käuflich zu erwerben. Nach Be- ratung gelangt der Gemeinderat zur Auffassung, vor- erst diese Wegparzelle nicht verkaufen zu wollen, eventuell ist künftig aber ein Tausch vorstellbar. Mit GR-Beschluss vom 16. Dezember 2019 wurde die Einführung von Straßennamen im Gemeinde- gebiet von Dölsach verordnet. Die neuen Adressen haben ab 1. Mai 2020 Gültigkeit. Im Zuge der auf- sichtsbehördlichen Genehmigung und der Finalisie- rung des Projektes sind einige Ungereimtheiten auf- gefallen, die nun bereinigt werden sollen. Folgende Änderungen werden vorgenommen: Änderung in der Verordnung:

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