GZ_Doelsach_2020_05

Seite 14 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2020 Nebengebäudes und dazu ist nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Dezember 2019, mit der Planungsnummer 707- 2019-00023, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 38/2, 884, KG 85009 Dölsach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 38/2, KG 85009 Dölsach rund 5 m² von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 884, KG 85009 Dölsach rund 5 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 sowie rund 55 m² von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes und ergänzenden Bebauungsplanes im Be- reich der Gp. 399/11, KG Dölsach (Dr. Spada). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan. Geplant ist das Wohnhaus Dölsach 167 aufzustocken. Um diese Maßnahme bewilligen zu können, ist die Änderung bzw. die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän- zenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 399/11, KG Dölsach, laut plan- licher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 16. Dezember 2019, Zahl 7074w399- 11EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 20. Februar bis einschließlich 19. März 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 186/1, 186/3, 188/1, 188/5, 157/2, .57 und .58, KG Göriach (Mattersberger, Noth- egger, Obkircher). Geplant ist die Erweiterung des Baugebietes in Göri- ach um sechs Grundstücke. Darüber hinaus sollen be- stehende Objekte einer Widmung zugeführt werden. Mit dem Eigentümer der neuen Baugrundstücke wurde eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen, die der Gemeinde Dölsach die Vergabe von drei Bau- grundstücken zu einem sozialverträglichen Preis zu- sichert. Ebenso ist für diesen Bereich ein Bebauungs- plan zu erlassen. Nachstehende Änderung des Flä- chenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungs- planes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3

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