GZ_Doelsach_2020_05

Mai 2020 Dölsacher Dorfzeitung Seite 13 Das Protokoll der Sitzung vom 16. Dezember 2019 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Entlang der B 100 im Bereich Kreuzwirt Richtung Osten besteht der Wunsch nach einer Lärmschutz- wand . Durch das BBA Lienz werden Lärmmessun- gen durchgeführt, die Gemeinde Dölsach hat sich an den Kosten zu beteiligen. – Das Anwesen vlg. Strasser westlich des Sportplat- zes wird durch die Agrar Lienz wegtechnisch er- schlossen . – Im Bereich der Kollmann-Sperre gibt es für den geplanten Steig (Projekt Römerwege) eine neue Variante, die noch mit der Wildbachverbauung be- sprochen werden muss. – Die Arbeiten für die Errichtung des Funcourts beim Sportplatz wurden ausgeschrieben. – Der Radweg vom Schwimmbad Richtung Gödnach wird vermehrt von Fahrzeugen benutzt. Hier wird durch den Gemeindebauhof wieder der Straßen- stempel eingesetzt. – Die Gestaltung im Bereich des alten Gemeinde- hauses soll über die Dorferneuerung erfolgen. – Bezüglich der Starkniederschlagsereignisse vom vergangenen Herbst sind auch Eingaben von Bern- hard Zojer und Walter Unterkircher (schriftlich und mündlich) eingelangt. Die darin erfolgten Anregun- gen werden durch die Wildbachverbauung geprüft. – Der LWL-Ausbau sieht im kommenden Jahr die Fertigstellung von Stribach und Teilen von Gödnach vor. Ebenso ist geplant, in Dölsach den Ausbau vor- anzubringen. – Die Erschließung Moser-Bödenler in Gödnach soll ehestmöglich in Angriff genommen werden. – Im Bereich Guggenberger Ferdl in Göriach wird eine Wasserversorgung undAbwasserbeseitigung durch den Gemeindebauhof errichtet werden. Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 637, KG Dölsach (Stocker). Die LIOT Kunststofftechnik GmbH. beabsichtigt, das an ihr Betriebsareal angrenzende Grundstück Nr. 637 des Herrn Josef Stocker anzukaufen. Damit soll eine Erweiterung des bestehenden Betriebes gesichert werden. Um eine einheitliche Bauplatzwidmung zu erreichen, ist nachstehende Änderung des Flächen- widmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Dezember 2019, mit der Planungsnummer 707- 2019-00022, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 637, KG 85009 Dölsach (zur Gänze), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 637, KG 85009 Dölsach rund 4.230 m² von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnut- zung § 40 (6) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich von Teilflächen der Gpn. 38/2 und 884, KG Dölsach (Unterkircher, Öffentliches Gut). Aufgrund von Grenzänderungen im Einfahrtsbereich verfügt das Grundstück Nr. 38/2 der Eheleute Walter und Erika Unterkircher derzeit über keine einheitliche Bauplatzwidmung. Geplant ist der Zubau eines GEMEINDERATSSITZUNGEN DIENSTAG, 18. FEBRUAR 2020

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3