GZ_Assling_2020_04

Aufgrund der Corona-Krise fand am 20. April lt. gesetz- lichen Bestimmungen die erste nicht öffentliche Videokon- ferenz-Gemeinderatssitzung statt und es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Verkauf der Garage in der Wohnstraße KG Unterassling Die Garage in der Wohnstraße auf der Gp. 38/31, KG Unter- assling, wird um € 44.000,00 an Erwin Mayr verkauft. Dies unter der Bedingung, dass für den an der Garage befestigten Stiegenaufgang und die weiterführende Stiege, für die an der Garagenmauer befestigte Straßenbeleuchtung, für den Hydranten und für die Errichtung und Instandhaltung von Ver- sorgungsleitungen zugunsten der Gemeinde Assling eine Dienstbarkeit eingetragen wird. Abschluss Kauf- und Tauschvertrag mit Johannes Unter - weger, Thal-Aue Die Gemeinde erwirbt von Johannes Unterweger Grundflä- chen (Gp 167 und 169 KG Thal) mit einem Flächenausmaß von 13.902 m². Davon werden voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre der Großteil der Flächen als Bauland gewidmet. Gleichzeitig wird das Grundstück Gp 523/6 KG Unterassling (47.684 m² Wald) getauscht. Der Kaufpreis beträgt € 420.360,18, der Wert der Tauschfläche € 85.709,61, sodass noch € 334.650,57 zu zahlen sind. Die auf den kauf- gegenständlichen Grundstücken bestehenden Dienstbarkeiten werden von der Gemeinde übernommen und es dürfen darauf keine Betriebe gewerblicher und konkurrierender Art zu einem Gasthaus und einem Lebensmittelgeschäft geführt wer- den. Ankauf Unimog Der in die Jahre gekommene Unimog samt Zusatzgeräten muss ersetzt werden, denn Reparaturen sind nach dem heraus- fordernden letzten Wintereinsatz nicht mehr wirtschaftlich. Es wird ein neues Fahrzeug samt Zusatzgeräten um € 350.400,00 angeschafft. Den Zuschlag für die Leasingfinanzierung erhält die Bestbieterin Hypo Tirol Leasing. Durchführung Schlussvermessung Bannberg-Unterdorf II Dem Antrag der Agrar Lienz betreffend der Schlussvermes- sung Bannberg-Unterdorf II wird entsprochen. Die Zu- und Abschreibung der Trennflächen der Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, GZl. 9578/2019 vom 15.11.2019 mit der Plannummer 9578_19-2, wird grundbücherlich durchgeführt. Änderung Flächenwidmungsplan Gste 290/6, 552/4 KG Unterassling - Huber Walter Geplant ist die Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich der beiden Grundstücke. Im Zuge der Vorbereitung des Bau- vorhabens hat sich herausgestellt, dass beide Grundstücke nicht einheitlich gewidmet sind. Damit handelt es sich bei bei- den um keine Bauplätze im Sinne des § 2 Abs. 12, TBO 2018. Die Herstellung der einheitlichen Bauplatzwidmung ist Vor- aussetzung für die widmungsgemäße Verwendung des Bau- landes. Die entsprechenden Widmungsänderungen werden beschlossen Änderung Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan - Theurl Leimholzbau Geplant ist die Errichtung einer Lager- und Produktionshalle auf Grundstück 581 KG Unterassling. Dazu wurden der Flä- chenwidmungsplan und das örtliche Raumordnungskonzept geändert und ein Bebauungsplan erlassen. Im Zuge der Eini- gung für das Projekt werden die Grundstücksgrenzen geändert und auch der Weg auf Grundstück 595 KG Unterassling bis zum östlichen Ende der geplanten Halle bzw. dem dafür gebil- deten Bauplatz verlängert. Im Flächenwidmungsplan wurde die Wegfläche als Freiland gewidmet. Nunmehr wurde eine Anregung zur Änderung dieses Bebauungsplans eingebracht. Demnach ist vorgesehen, die Wegfläche zu überbauen, wobei der erforderliche Lichtraum freigehalten wird. Die Räume im überbauenden Bauteil sollen laut Planskizzen als Büro und Lager genutzt werden. Die Überbauung setzt somit die Ände- rung des Flächenwidmungsplans voraus, da die geplante Bebauung nicht im Freiland zulässig ist. Auch die Grundgren- zen sollen überbaut werden, dies ist im Gewerbe- und Indu- striegebiet oder in Sonderflächen zulässig. Deshalb wird die Wegfläche als Sonderfläche mit Teilfestlegungen gewidmet, wobei in einer Höhe ab 5,0 m über dem Fahrbahnniveau Gewerbe- und Industriegebiet gilt. Die entsprechenden Beschlüsse für die Änderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes werden beschlossen. Änderung Raumordnungskonzept und Flächenwidmungs- plan Gst. 373/1 KG Oberassling - Kontriner Josef Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim Wohnhaus auf Grundstück 373/5 KG Oberassling. Dadurch soll eine zweite Wohneinheit entstehen. Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich der gegenständliche Bereich in einer Freihalte- fläche Landschaftsbild (FA). Damit ist die Änderung des ört- lichen Raumordnungskonzepts Voraussetzung für eine Änderung des Flächenwidmungsplans. Die Änderung des ört- lichen Raumordnungskonzepts im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 373/1 KG Oberassling von derzeit Freihal- tefläche Landschaftsbild (FA) in künftig baulicher Entwick- lungsbereich für Hauptnutzung Landwirtschaft mit Zähler Nr. 10 wird beschlossen. Weiters wird die Änderung des Flächen- widmungsplans im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 373/1 KG Oberassling von derzeit Freiland nach § 41 in künf- tig Landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016, beschlossen. Seite 6 04/2020 Fortsetzung nächste Seite Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 18.02.2020 Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 20.04.2020

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3