GZ_Kartitsch_2020_04

Seite 8 Ausgabe 84 Vorgehensweise Bauvorhaben Die bei der Baubehörde eingebrachten Bauansuchen bzw. Bauanzeigen werden erst bei Vorliegen aller vorge- sehenen Planunterlagen mit dem Eingangsstempel versehen. Wichtig ist, dass bei einem geplanten Bauvorhaben rechtzeitig (also früh genug) mit der Pla- nung und Abklärung begonnen wird. Weitere Unterlagen nach Baubeginn: ➢ Baubeginnsmeldung, gemäß § 37 Abs 3 TBO 2018, an die Baubehörde ➢ Bestätigung der äußeren Wandfluchten Baufortschrittsmeldung – Bestätigung nach Fertigstel- lung der Bodenplatte / des Fundamentes gemäß § 38 Abs 2 TBO 2018 ➢ Bestätigung Bauhöhen Baufortschrittsmeldung – Bestätigung nach Fertigstellung der Außen- wände gemäß § 38 Abs 3 TBO 2018 ➢ Bauvollendungsmeldung - Ich gebe gemäß § 44 Abs 1 TBO 2018 die Fertigstellung des im Fol- genden beschriebenen Bauvorhabens bekannt: All diese Formulare können auf der Homepage der Gemeinde Kartitsch unter dem Link Amtstafel – Kund- machungen Gemeinde - Bauverfahren abgerufen werden. Wasserleitungsschaden „Schachen“ In der ersten Dezemberwoche 2019 wurde festge- stellt, dass im Bereich Schachen – Ober- und Untermoos die Wasserversorgung der „Hauptwasserleitung Tannwiese“ unterbrochen ist. Trotz aller Bemühungen konnte die genaue Scha- densstelle nicht lokalisiert werden. So wurde kurzer- hand die Wasserleitung, welche auch die Haushalte im Ortsteil Erschbaum versorgt, durch eine proviso- rische Bypassleitung wieder in Stand gesetzt. Da die Bypassleitung aber nur eine vorübergehende Maßnahme darstellte, entschied sich der Gemeinde- rat zur raschen Neuverlegung der Leitung vom „Schachen“ bis zum Hydrant Obermoos im Aus- maß von ca. 120 Laufmeter. In Zusammenarbeit mit Herrn Hofer Markus konnte die Neuverlegung vom 10. bis 12. Dezember 2019 trotz Schnee und Kälte durchgeführt und somit die reguläre Versorgung wieder in Stand gesetzt wer- den.

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