GZ_Kals_2020_04

AUS DEM GEMEINDERAT 8 FODN - 74/01/2020 Waldumlage - Neufestlegung der Hektarsätze Von der Landesregierung wurden neue Hektarsätze als Grundlage für die Waldaufseher-Umlage angepasst und be- schlossen. Eine entsprechende Anpassung der Verordnung des Gemeinderates über die Festsetzung der Waldumlage für die Gemeinde Kals ist daher erforderlich. Beschluss einstimmig. Tag des Ehrenamtes - Nominierung Vorschlag der zu Nominierenden für die Ehrung Tag des Ehrenamtes am 27.02.2020:  Günther Schneider (Theater, MK Kals)  Sebastian Warscher (Obm. MK Huben, Eishockey)  Huter Hildegard (Vokals, Bücherei)  Peter Tembler (Obm. Bergrettung) Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Dienstbarkeitsvertrag AZ 5689 Schneider Thomas Für das BV Umbau Wirtschaftsgebäude Schneider Tho- mas ist bei der Zufahrt die kostenlose Übertragung von 46 m² an ELZ 101 Öffentliches Gut notwendig. ES liegt nun nach Fertigstellung eine Vermessungsurkun- de des DI Rudolf Neumayr, GZ 8421A/2018 vom 08.10.2019 sowie ein Dienstbarkeitsvertrag errichtet von Dr. Falkner vor. Darin wird die Errichtung, Erhaltung und Erneuerung einer 4,5 m breiten Stadelauffahrt samt Absturzsicherung als Servi- tut dem Thomas Schneider eingeräumt. Weiters die Nutzung einer kleinen Fläche als Viehaustrieb und Errichtung Weide- zaun bis auf Widerruf gestattet. Beschluss einstimmig. Behandlung Einsprüche Bebauungsplan Gp. 3761/2 und 3761/5, KG Kals Mit Beschluss vom 05.09.2019 hat der Gemeinderat die Auflage eines Entwurfes für einen Bebauungsplan im Be- reich der Gp. 3761/2 und 3761/5, KG Kals beschlossen. Innerhalb der Stellungnahmefrist sind Stellungnahmen von Tobias Dahm (Eigentümer Gp. 3761/5, KG Kals) und Josef Haidenberger (Eigentümer Gp. 3761/3, KG Kals) eingelangt. Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis ge- bracht. Ebenso die daraufhin eingeholte Stellungnahme des örtlichen Raumplaners. Die meisten vorgebrachten Einwände konnten durch den Raumplaner entkräftet werden, jedoch gibt er dem Einspruch einer unzulässigen anlassbezogenen Erlassung eines BBPl. recht. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist richtig interpretiert, da der gegenständliche BBPl. den Grund- sätzen der Raumplanung widerspricht. Er würde einem außer- ordentlichen Rechtsmittel nicht Stand halten. In der letzten Sitzung wurde vertagt, da ein Gutachten des Bausachverständigen der Gemeinde über die baurechtliche Si- tuation Aufklärung bringen soll. Beschluss: Nochmalig ver- tagt um Möglichkeit Rückziehung Einsprüche zu prüfen Beratung und Beschlussfassung Freigabe Entwurf ÖROK Der örtliche Raumplaner Arch. DI Wolfgang Mayr bringt den Entwuf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes vollin- haltlich zur Kenntnis und beantwortet dazu anstehende Fragen. Der ÖROK Plan wird nach Beschluss durch den GR den Ämtern zur Vorprüfung übermittelt. Beschluss: Sollte innerhalb 14 Tage kein Einwand geäußert werden, gilt der Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Personal Bei der letzten Ausschreibung für einen Gemeindearbeiter hat sich auch Bernhard Bauernfeind beworben und hat der Ge- meindevorstand die einstimmige Empfehlung ausgesprochen diesen nach nunmehrigem Ausscheiden von Franz Bauern- feind mit 40 Std./Woche ganzjährig anzustellen. Ebenso sollte die Anstellung einer Reinigungskraft für das Haus de calce erneut ausgeschrieben werden. Stefan Warscher hat um Beendigung Dienstverhältnis ange- sucht und hat mit Ende 31. März 2020 gekündigt. Er möchte wieder in die Privatwirtschaft zurückkehren, eine Neuaus- schreibung ist daher erforderlich. Beschlüsse: einstimmig Anträge, Anfragen und Allfälliges Beratung und Beschlussfassung Grundankauf Zufahrt Krafthaus Haslach Im Bereich Zufahrt geplantes Krafthaus Haslach gibt es ein Grundstück im Besitz von Maria Holzer, die angekündigt hat, dieses verkaufen zu wollen. Auf diesem Grundstück befindet sich auch ein Schacht für die LWL-Backbone Leitung und ist dafür dann keine Entschädigung zu zahlen. In Anlehnung der bisherigen Preise die im Zuge von Grundankäufen Kraftwerke gezahlt wurden schlägt die Bürgermeisterin vor die ca. 410 m² mit EUR 18,00 abzugelten .Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Ansuchen KFV Kals Silvester Der KFV Kals plant heuer wieder eine Veranstaltung auf dem Dorferfeldern mit Fackelabfahrt und Feuerwerk und wur- de dafür in der Vergangenheit EUR 200,00 gesponsert. Da dies eine besondere Veranstaltung für die Kalser Kinder und Gästekinder darstellt, ersucht die Bürgermeisterin dies wiede- rum so zu halten. Vbgm. Martin Gratz hinterfragt die Sinnhaftigkeit von Feu- erwerken und würde Förderung aufstocken, wenn andere Lö- sungen gefunden werden. Dies sollte so dem Familienverband mitgeteilt werden. Beschluss einstimmig. Genehmigung Dienstbarkeitsvertrag mit AG Lesacheralm Für die Datenleitung sowie die Versorgungs- und Energie- fortleitung beim KW Lesachbach auf den Gstn. 4202 und 4204, KG Kals gibt es bereits einen Dienstbarkeitszusicherungsver- trag. Nachdem die Umsetzung erfolgt ist, die Leitungsstrecke vermessen ist sollte die Dienstbarkeit mittels Vertrag in die ELZ 101 Öffentliches Gut eingetragen werden und ersucht die Bürgermeisterin um Genehmigung. Ein Betrag von EUR 3,00/ lfm. Bei 365 m Länge wurde bereits ausgezahlt.

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