GZ_Kals_2020_04

22 FODN - 74/01/2020 Im Jahr 2019 wurde unter Hochdruck aller Beteiligten an der Windwurfaufarbeitung nach dem Sturmtief VAIA gearbeitet. Mit insgesamt 13 Forstunternehmen konnten im abgelaufenen Jahr 135 Seilungen im gesamten Gemeindegebiet abgearbeitet werden. Windwurfaufarbeitung „VAIA“ Forstadjunkt Stefan Oberreiner Stefan Oberreiner, Forstadjunkt J ene Flächen, welche mit sogenann- ten Harvestern befahrbar waren, wurden mit dem „Highlander“ der Firma Eggerforst aus Matrei bearbeitet (zum Beispiel in Lana und am Peisch- lerberg). Die „Spezialpartien“ hinter den Galerien und am Dorferberg wur- den von Holzbringung Trager Christian und seinen Holzknechten unter höchs- ter Vorsicht bewerkstelligt. So konnte auf eine Straßensperre im Bereich der Galerien verzichtet werden. Insgesamt konnten um die 56.000 Festmeter des angefallenen Sturmholzes aufgearbei- tet und aus dem Tal transportiert wer- den. Das entspricht etwa der Hälfte des bringbaren Schadholzes und der Schad- flächen im gesamten Kalsertal nach VAIA. Knapp 2/3 des aufgearbeiteten Schadholzes aus dem Gemeindegebiet konnten in Osttirol vermarktet werden. Osttirol weit wurde in Kals am meisten an Sturmholz aufgearbeitet, wobei be- dacht werden muss, dass hier der Hot- spot ist. Die Grenzfindung in den Schadflä- chen war in den meisten Gebieten mög- lich, dort konnte auch das Holz genau den Besitzern zugeteilt werden. In jenen Bereichen die unter anderem zu kleine Flächen oder zu extremes Gelände auf- weisen (Lana, Falsche Retze, Arniger Schattseite), werden nach der Aufarbei- tung diese mittels vorhandener Daten und GPS-Unterstützung aufgenommen und das Holz den jeweiligen Besitzern zugeteilt. Die betroffenen Eigentümer wurden im Vorhinein über diese Vorge- hensweise informiert und waren damit auch einverstanden. Für die Förderabrechnung bei Schad- holzanfall gilt grundsätzlich nur eine Endabrechnung, wenn das gesamte Schadholz eines jeweiligen Besitzers aufgearbeitet ist. In Spezialfällen wird eine Teilabrechnung durchgeführt (Großbetriebe). Dazu müssen mindes- tens 1.000 fm Holz aufgearbeitet sein, der Rest wird am Ende der Aufarbeitung für die Förderabrechnung hergenom- men. Dieses Holz wird als Elementar- schaden abgerechnet. Die angefallenen Abrechnungen im letzten Jahr sollten zum jetzigen Zeitpunkt ausgezahlt worden sein. Bei Seilungen die über 50 € Bringungskosten liegen, ist eine Ab- rechnung über die WLV möglich. Dabei ist ein Selbstbehalt von 30 € zu überneh- men, der Rest der Kosten wird gefördert.

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