GZ_Kals_2020_04

18 FODN - 74/01/2020 Von Robert Trenkwalder D ie Gemeinde Kals am Großglock- ner hat mit der Errichtung einer Glasfaserinfrastrutur begonnen. Damit soll für die KalserInnen und Kal- ser eine zukunftsfähige schnelle und sichere Internetversorgung geschaffen werden. Was tut die Gemeinde für die Herstel- lung eines Glasfaserhausanschlusses?  Die Gemeinde lässt ein Glasfaser- netz durch Baufirmaen errichten und verlegt Microrohre bis an die Grund- stücksgrenzen von Anschlusswer- bern.  Die Gemeinde stellt den Anschluss- werbern ein Microrohr für die Länge von der Grundstücksgrenze bis ins Hausinnere kostenlos zur Verfügung. Bei Bedarf wird auch eine Standard- wanddurchführung (geeignet für Be- tonwände) kostenlos beigestellt. Mit dieser Wanddurchführung kann das Microrohr wasserdicht durch eine Hauswand geführt werden.  Nachdem die Hauseinführung (durch den Anschlusswerber) hergestellt ist, beauftragt und bezahlt die Gemeinde eine Fachfirma, welche eine Glasfa- serleitung durch das Microrohr bis ins jeweilige Haus einführt (einbläst) und eine Hausübergabebox an der Wand im Hausinnen (in der Regel im Kellerbereich) montiert und die Glas- faserkabel anschließt (spleist). Was muss der jeweilige Anschlusswer- ber für seinen Glasfaseranschluss tun?  Wenn Glasfaserausbauarbeiten in einer Gemeindefraktion anstehen, werden die Anrainer über die Mög- lichkeit eines Glasfaseranschlusses für ihre Häuser oder Wohneinheiten informiert. Der jeweilige Hausbe- sitzer muss sein Interesse an einem Glasfaseranschluss der Gemeinde mitteilen, bevor die Grabungsarbei- ten in seinem unmittelbaren Umfeld beginnen.  Der jeweilige Anschlusswerber ver- legt das von der Gemeinde beige- stellte Microrohr auf eigene Kosten von seiner Grundstücke bis zu seiner Hausmauer in der Erde und führt das Microrohr durch eine Bohrung in der Hausmauer ins Hausinnere (In der Regel in den Kellerbereich).  Nachdem die Hausübergabebox im Hausinneren durch eine von der Ge- meinde beauftragte Fachfirma er- richtet wurde, kann der Hausbesitzer bzw. Anschlusswerber mit einem In- ternetanbieter (Provider) einen Ver- trag über ein glasfaserbasierendes Produkt (z. B. sehr schnelles Internet, Mobiltelefonie oder Fernsehen) ab- schließen. Fallen weitere Kosten an?  Wurde ein Hausanschluss funktions- fähig hergestellt und schließt wird vom Anschlusswerber kein Vertrag mit einem Internetanbieter abge- schlossen, so wird von der Gemein- de ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von EUR 49,-- verrechnet. Wird ein Vertrag mit einem Interne- tanbieter hergestellt und somit der Anschluss genutzt, fällt dieser Kos- tenbeitrag nicht an. Ab wann ist der Betrieb eines Glasfaser- anschluss möglich?  Ein Glasfaseranschluss ist erst mög- lich, wenn die Glasfaserinfrastruktur durch die Gemeinde und die Haus- einführung durch den Hausbesitzer hergestellt wurde. Der Zeitplan für den Glasfaserausbau ist wie folgt vorgesehen und wesentlich von den Fördermitteln des Landes Tirol und des Bundes abhängig:  2020: Großdorf, Spöttling-Taurer, Arnig, Teile von Lana  2021: Ködnitz, Teile von Unterlesach  2022: Teile von Unterlesach, Oberlesach, Oberpeischlach  ab 2023: Unterpeischlach, Brenner- siedlung, Staniska, Glor-Berg Der Betrieb des gemeindeeigenen Glasfasernetzes wurde von der Gemein- de Kals im Boten von Tirol im Herbst 2019 öffentlich angeboten. Folgende Fir- men haben ihr Interesse als Internetan- bieter bekundet.  Innsbrucker Kommunalbetriebe: https://www.ikb.at  Magenta: https://www.magenta.at/  Tirolnet.com: https://www.tirolnet.com Schnelle Glasfaserleitungen bis zu jedem Haus: Schaffen wir jetzt gemeinsam die Vorausset- zungen für die digitalen Möglichkeiten der Zukunft! Informationen zum Glasfaser-Internet INFORMATION AUS DER GEMEINDE

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