GZ_Virgen_2020_03

21 Gemeinde Virger Zeitung behinderungen durch Äste, sträucher und Zäune Bei den Schneefällen im vergange- nen November ist es auf unseren Gemeindestraßen zu Behinderun- gen durch hereinhängende Äste, Sträucher und baufällige Zäune ge- kommen. Dadurch werden die Verkehrssicherheit und die Schnee- räumung beeinträchtig. Wir er- suchen daher alle Eigentümer von Zäunen, Bäumen und lebenden Einfriedungen entlang von Ge- meindestraßen diese rechtzeitig zu erneuern bzw. zurückzuschneiden. Diese Arbeiten müssen vom Grundstückseigentümer selbst er- ledigt werden. Wir bitten um euer Verständnis, wenn Äste und Sträu- cher, die eine Behinderung darstel- len, von den Gemeindearbeitern zurückgeschnitten werden. Stau- denschnitte und Äste können bis zum 9. Mai auf den Lagerplatz un- terhalb des Schwimmbades ange- liefert werden. schäden an Zäunen und einfriedungen In Virgen ist es obwohl nicht ver- pflichtend „guter Brauch“, dass von der öffentlichen Schneeräu- mung verursachte Zerstörungen an Zäunen und Einfriedungen von den Gemeindearbeitern repariert werden, oder dass man Reparatu- ren unterstützt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zäune nicht bereits vor der Win- tersaison schon windschief oder grob mangelhaft waren, bzw. es vor der Wintersaison schon abzusehen war, dass der Zaun das Winterhalb- jahr nicht überstehen wird. Durch die Schneeräumung beschä- digte Zäune oder Einfriedungen mögen bitte bis spätestens Ende April bei der Gemeindeverwaltung – Konrad Großlercher, Tel. 04874/ 5202 DW 21 gemeldet werden. Sobald es die Witterung und die Möglichkeiten der Gemeinde zu- lassen, wird nach einer Prüfung der Schaden behoben. landespolizeigesetz- hundehaltung Ende Jänner 2020 trat eine No- velle zum Landespolizeigesetz in Kraft. Damit wurden neue Rege- lungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt. Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. In bestimmten Berei- chen wie öffentlichen Verkehrsmit- teln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmel- den, müssen ab 1. April 2020 den Nachweis einer theoretischen Aus- bildung zur Hundeführung (Sach- kundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse wer- den von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von spe- ziell ausgebildeten Tierärzten ange- boten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Entsprechende Kurse werden seit Anfang Februar 2020 amWIFI an- geboten. Zäune, die bereits „vorschäden“ aufweisen, wie z. b. solche auf dem bild abgefaulte säulen, sollten in eigenregie repariert werden. eine meldung an die gemeinde ist in diesem fall nicht sinnvoll. neue regelungen für das halten und führen von hunden traten ende jänner mit der novelle zum landes- polizeigesetz in kraft. wichtiges und wissenswertes

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