GZ_Virgen_2020_03

20 Gemeinde Virger Zeitung Bausubstanz erweitert haben. Ohne Namen zu nennen reicht eine Fahrt durch Virgen aus, um diese Bauten mit ihren unter- schiedlichen Stilen und eleganten Ideen zu finden. Häufig konnten damit Mehrgenerationenhäuser realisiert werden, was zum einen Geld spart (kein eigener Bauplatz, niedrigere Erschließungskosten), zum anderen das Zusammenleben im Familienverband erleichtert. In Kombination mit dem oft zeit- gleich sanierten „Altteil“, entsteht so ein Gebäude, das vorausgedacht mehreren künftigen Generationen eine Heimat geben wird. Diese Art der Wohnraumschaffung wird von der Gemeinde stark befürwortet und allenfalls auch mit raumplane- rischen Vorgaben (Bebauungsplan) ermöglicht. freizeitwohnsitzabgabe Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzabgabe). Freizeit- wohnsitze sind Gebäude, Woh- nungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedi- gung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehun- gen verbundenen Wohnbedürfnis- ses dienen, sondern zum Aufent- halt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungs- zwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzver- zeichnis der Gemeinde besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu be- achten ist, dass mit der Entrich- tung der Freizeitwohnsitzabgabe ein illegaler Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden. Der zu entrich- tende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat erlassenen Ver- ordnung vom 29. August 2019 über die Höhe der Freizeitwohn- sitzabgabe, die für das gesamte Ge- meindegebiet einheitlich gilt: a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit 170 €, b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 340 €, c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 495 €, d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 710 €, e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 995 €, f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 1.280 €, g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 1.560 €. Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten. Änderungen der Nutz- fläche, beispielsweise durch Um- bauten, können sich auf die Ab- gabenhöhe auswirken. Wird ein Freizeitwohnsitz unbefris- tet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, ver- pachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. www.osg-lienz.at Wohnanlage Virgen-Klosterwiese Wohnen mit In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Virgen errichten wir die Wohnanlage “Klosterwiese” mit insgesamt 20 Mietwohnungen mit Kaufoption in absolut schönster Wohnlage. Als Siegerprojekt eines Architektenwettbewerbes ist die Wohnanlage eine sehr gelungene Kombination aus Massiv- und Holzbauweise.Die Schlüsselübergabe findet bereits am 20. Mai 2020 statt.Aktuell sind noch folgende Wohnungen frei: Top Lage Größe Anzahlung Miete 17 2. OG 47,69 m² € 4.132,00 € 408,00 19 2. OG 47,70 m² € 4.132,00 € 408,00 In der Miete enthalten sind die Betriebs-, Heiz- und Nebenkosten. Jeder Wohnung zugeordnet sind ein Autoabstellplatz in der Tiefgarage sowie ein Kellerabteil (auch in der Miete inkludiert).Weiters sind beide Häuser mit einem Lift ausgestattet und somit alle Wohnungen barrierefrei. Besichtigungen sind gerne jederzeit möglich. Für nähere Informationen und Auskünfte können Sie sich selbstverständlich jederzeit bei uns melden.Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Schaubild Baustelle im Winter 2020 OSG Lienz Beda-Weber-Gasse 18, 9900 Lienz 04852/65635-0, buero@osg-lienz.at Schlüsselübergabe: 20.05.2020

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