GZ_Virgen_2020_03

19 Gemeinde Virger Zeitung gewerbliche feuerbeschau Auf Grund der §§ 16 und 18 Tiro- ler Feuerpolizeiordnung 1998 LGBl. Nr. 111/1998 wird bekannt gemacht, dass in der hiesigen Ge- meinde im Zeitraum vom 23. bis 26. März 2020 die (fünfjährliche) FEUERBESCHAU in allen nachfolgend angeführten Gebäuden stattfindet: •Gebäude, die öffentlichen Zwe- cken dienen, oder •in denen ein Gewerbe ausgeübt wird, oder •in denen Versammlungsräume bestehen; •in allen übrigen Gebäuden, wenn der begründete Verdacht auf brandschutztechnische Missstände oder andere feuerpolizeilich be- denkliche Zustände besteht. Bei der Feuerbeschau sind alle Räume der zu beschauenden Ge- bäude zu besichtigen. Die Organe der Behörde sind i. S. des § 2 (2) berechtigt, zum Zweck der Wahr- nehmung der Aufgaben Grund- stücke und alle Teile von baulichen Anlagen im erforderlichen Aus- maß zu betreten. Die Eigentümer der Grundstücke bzw. der bau- lichen Anlagen und die sonst hier- über Verfügungsberechtigten haben den Organen der Behörde den Zu- tritt zu gewähren sowie dafür zu sorgen, dass den Organen der Be- hörde auf deren Verlangen Ein- sicht in alle die jeweilige bauliche Anlage betreffenden Unterlagen gewährt wird und ihnen weiters alle erforderlichen Auskünfte er- teilt werden. Die Feuerbeschau wird von der Be- hörde (Bürgermeister) geleitet. Weiters werden der Orts-Feuer- wehrkommandant sowie ein Sach- verständiger der Landesstelle für Brandverhütung beigezogen. Der Rauchfangkehrer führt im Rah- men der Feuerbeschau die Haupt- überprüfung (§13) durch. Die Eigentümer der Gebäude und die sonst hierüber Verfügungsberech- tigten werden gebeten, bei der Durchführung der Feuerbeschau anwesend zu sein und erhalten die Möglichkeit zum Ergebnis der Feuerbeschau Stellung zu nehmen. bestehende bausubstanz erhalten Es gibt bereits mehrere Fälle in Virgen, die vorbildhaft bestehende BAUPLATZ, WOHNUNG, HAUS IN VIRGEN? Die Gemeinde Virgen hilft bei der Suche! – Auf der Virgen-Homepage www.virgen.at (Suchbegriffe „Gemeindebauplätze“, „Grundstücke und Wohnungen“) kann eine Aufstellung abgerufen werden, auch ist diese Aufstellung im Gemeindeamt erhältlich. wohnungen, bauplätze im märz findet eine gewerbliche feuerbeschau statt.

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