GZ_Leisach_2020_03

13 Impressum: Amtliches Informationsblatt der Gemeinde Leisach, Herausgeber: Gemeinde Leisach, Haus Nr. 10, 9909 Leisach, Tel. +43/4852-62660 , E-Mail: gemeinde@leisach.tirol.gv.at , Internet: www.leisach.gv.at , Redaktionsteam: Bgm.-Stv. Martin Diemling, GR Peter Zanon, GR-Ersatzmitglied Andy Leitner und Gemeindeamtsleiter Alfons Monitzer. Beiträge: Gemeinde Leisach, Bgm. Ing. Bernhard M. Zanon, Redaktionsteam, Berichtes der Obleute der Vereine und Institutionen, der Pfarre Leisach, Produktion: OB-Grafik (Osttiroler Bote), Korrekturgelesen: Redaktionsausschuss; Erscheinungsweise: 4 x jährlich, Auflage: 400 Stück. Entgeltliche Werbeeinschaltungen. Redaktionsschluss der Ausgabe Nr. 146: Montag, 25. Mai 2020, 17.00 Uhr Neue Regeln für Hundehalter/innen Mit der Novelle des Landespolizeigesetzes sind mit Jänner 2020 neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden in Tirol in Kraft getreten. Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalterinnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Außerhalb des bebauten Gebietes kann die Gemeinde per Verordnung für weitere Bereiche eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht verordnen. Die Strafgelder bei Verstößen gegen diese Regelungen kommen der Gemeinde zu. Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten Hundetrainer/innen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden ab seit Anfang Februar 2020 am WIFI angeboten. Von der Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen sind Rettungs-, Therapie-, Assistenz-, Dienst- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung. Alfons Monitzer Der Amtslei ter informier t IN BEWEGUNG. War es in der Vergangenheit immer Aufgabe des Redaktionsteams bzw. der Gemeindeverwaltung, Daten über runde Geburtstage, Geburten, Hochzeiten und auch Todesfälle zu sammeln und danach Angehörige auf Fotos und Texte dazu anzusprechen, so ist dies nun leider schon seit einiger Zeit datenschutzrechtlich nicht mehr möglich. Daher ergeht an dieser Stelle der Aufruf an alle Angehörige/Betroffene, selbst in solchen Anlassfällen aktiv zu werden und Kontakt mit dem Redaktionsteam aufzunehmen. Fotos, Texte, Nachrufe etc. bitte an gemeinde@leisach.tirol.gv.at senden oder im Gemeindeamt abgeben! LIEBE GEMEINDEBÜRGERINNEN UND GEMEINDEBÜRGER!

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