GZ_Leisach_2020_03

12 AUS DEM GEMEINDERAT Der Investitionsplan (früher der außerordentliche Haushalt) für die Vorhaben im Jahr 2020 ist ebenso vom Gemeinderat festzulegen, ebenso der Mittelfrist-/Investitions- plan 2021 bis 2024 und zwar wie folgt:

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