GZ_Assling_2020_02

 Jahresvoranschlag der Gemeinde Assling für das Rechnungsjahr 2020 Der Haushaltsplan 2020 wie folgt festgesetzt: NETTOERGEBNIS ERGEBNISHAUSHALT: EUR -545.200,00 GELDFLUSS AUS DER VORANSCHLAGSWIRKSA- MEN GEBARUNG: EUR 326.900,00  Festsetzung Unterschiedsbetrag nach § 106 Abs. 1 TGO, LGBl. Nr. 36/2001 Das Ausmaß der Abweichung bzw. des Unterschiedes zwi- schen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Haushalts- plan) und der in der Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge im Sinne des § 106 Abs. 1 TGO, LGBl. Nr. 36/2001 in der der- zeit geltenden Fassung, wird mit € 25.000,00 festgesetzt.  Bestätigung erstmalige elektronische Kundma- chung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Assling Der VfGH hat in zwei Entscheidungen Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 und der Plangrundlagen- und Planzeichenverordnung 2016 aufgehoben. Aufgrund dieser Entscheidungen wurden beide Gesetze novelliert und sind des- halb die Beschlüsse des Gemeinderates zu den TOP 11 und 12 sowie deren Kundmachung bis spätestens 30.12.2019 notwen- dig. Der Gemeinderat der Gemeinde Assling bestätigt mit Beschluss gem. § 113 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016 den am 30. Juni 2014 gem. LGBl. Nr. 64/2014, vom 17. Juni 2014 erstmalig elektronisch kundge- machten Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling in der am 15. November 2019 geltenden Fassung.  Beschlussfassung über die Bestätigung der bis- her erfolgten Kundmachungen im elektronischen Flächenwidmungsplan Der Gemeinderat hat die Aufstellung der erfolgten Kundma- chungen im elektronischen Flächenwidmungsplan auf ihre Übereinstimmung mit dem bisher elektronisch kundgemach- ten Flächenwidmungsplan geprüft und bestätigt diese mit Beschluss gem. § 113 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016. Seite 9 02/2020 Fortsetzung nächste Seite Fortsetzung von Seite 8: Aus dem Gemeinderat

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