GZ_Assling_2020_02

Von der zuständigen Veterinärbehörde wurden auch für dieses Jahr verschiede- ne Maßnahmen zur Bekämpfung der Brucella ovis Infektion in den Schaf- zuchtbeständen angeordnet. Nachstehend der Text der entsprechen- den Kundmachung zur Information für die Tierhalter. Weide- und Versteigerungsbestim- mungen 2020: Die Brucella ovis Infektion der Schafe ist nach den Bestimmungen der Brucel- lose-Verordnung, BGBl. Nr. 391/1995, eine anzeigepflichtige Tierseuche. Diese Verordnung regelt die amtliche Bekämpfung der Brucella ovis Infektion der Widder. Gemäß § 5 der Brucellose Verordnung sind positive Widder durch Schlachtung oder Kastration von der Zucht auszuschließen. Bestände mit positiv reagierenden Tie- ren sind einer amtlichen Sperre zu unter- ziehen. Um die Weiterverbreitung der Brucella ovis Infektion zu verhindern sind fol- gende Bestimmungen einzuhalten: a) Auf Versteigerungen dürfen Widder nur aufgetrieben werden, wenn eine im Herbst 2019 oder Frühjahr 2020 durchgeführte Untersuchung aller Widder des Herkunftsbestandes mit freiem Ergebnis vorliegt. b) Auf Gemeinschaftsweiden und Gemeinschaftsalmen dürfen Widder im Alter von über 6 Monaten nur aufgetrieben werden, wenn sie im Herbst 2019 oder Frühjahr 2020 untersucht wurden und Brucella ovis frei reagierten. Alle AlmbesitzerIn- nen bzw. AlmmeisterInnen werden aufgefordert, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu beachten. c) Allen SchafhalterInnen wird dringend empfohlen, nur untersuchte Widder aus Brucella ovis freien Beständen zuzukaufen. Somit sind alle SchafhalterInnen aufge- fordert (Herdebuch- und Nichtherde- buchzüchter) ihre Widder vor dem Weideauftrieb bzw. vor der Alpung auf Brucella ovis untersuchen zu lassen, um bereits untersuchte und für frei erklärte Herden nicht zu gefährden. Bei Durchführung der Untersuchung bis zum 15.04.2020 werden die Laborko- sten aus Landesmitteln getragen. Die Kosten der Blutprobenentnahme sind vom/von der TierbesitzerIn zu zahlen. Werden die Untersuchungen außerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt, sind sowohl die Kosten der Entnahme als auch der Untersuchung des Blutes vom Tierbesitzer/der Tierbesitzerin zu über- nehmen. Positive Tiere sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Sperrbescheides auszumerzen. Die Ausmerzung wird durch eine Ausmerzprämie von € 40,- aus Landesmitteln gefördert, wenn eine von Tierarzt/Tierärztin ausgestellte Schlachtbestätigung dem/der zuständi- gen Amtstierarzt/Amtstierärztin vorge- legt wird. Gemäß Tierkennzeichnungs- und Regi- strierungsverordnung müssen alle Scha- fe mit amtlichen Ohrmarken gekennzeichnet sein. Seite 21 02/2020 Tierseuchenbekämpfung: Brucella ovis Infektion komplett austrocknen. Es genügt, ihn alle zwei bis vier Wochen zu düngen. Richtig angelegte Ziergärten bieten Platz zum Verweilen und Genießen. Allerdings bedarf es dafür einer größeren Fläche und bestenfalls wird es vom Fachmann sorgfältig und vor Ort geplant. Als letzten Punkt des Abends wurde der Gemüsegarten ange- sprochen. Ein besonderes Anliegen ist es hierbei, dass heimi- sches Saatgut verwendet und vermehrt wird. Gerade wir in Assling haben das große Glück, dass wir engagierte Leute in der Gemeinde haben, die sehr viel Wert darauf legen und hei- misches Saatgut bei uns in der Bücherei für jeden zum „Aus- leihen“ bereitgestellt wird. Wer sich näher dafür interessiert, kann sich Informationen dazu gerne in der Bücherei Assling holen. Zum Schluss noch eine Vorankündigung für kommende Kurse und Vorträge, die bis zum Erscheinen der nächsten ACHSE anstehen: 6. Osttiroler Gartentag , am Samstag, 7. März 2020, von 9:00 – 15:30 Uhr, in der Landeslehranstalt Lienz Der Schwerpunkt liegt diesmal bei der Erhaltung der Biodi- versität in unseren Böden, dem Zusammenleben zwischen Pflanzen und Mikroorganismen, Heilkraft und Wirkung der Knospen, der Einteilung des Gartenjahres innerhalb des Jah- reskreises und der Veranschaulichung der Bedeutung und Ver- wendung zahlreicher Pflanzen an Haus und Hof. Anmeldungen dazu bitte bis spätestens 28. Februar 2020 bei Michaela Posch (059292-1523 oder michaela.posch@lk- tirol.at ) „Kartoffelvielfalt“, ein Experiment mit alten Sorten, am Frei- tag, 20. März 2020, um 19:30 Uhr, im Mehrzwecksaal, mit Anton Kröll Die Kartoffel, in den verschiedensten Sorten und Verwen- dungsmöglichkeiten, ist aus unserer Küche nicht mehr wegzu- denken. Anton Kröll ist Gärtner mit Leib und Seele und er legt sein Hauptaugenmerk auf den natürlichen Anbau und die Ver- mehrung von beinahe vergessenen heimischen Kartoffelsor- ten. Obstbaumschnittkurs , vom Erziehungs- bis Erhaltungs- schnitt, am Samstag, 4. April 2020, um 14:00 Uhr, bei Robert Lukasser-Weitlaner in Schrottendorf 7 (Weber), mit Thaddäus Stocker und Edi Unterweger „Wasser für mehr Vielfalt in unseren Gärten“ , verschiede- ne Möglichkeiten der Gestaltung, am Freitag, 24. April 2020, um 19:30 Uhr, im Mehrzwecksaal, mit DI Gerald Altenweisel Wir freuen uns wieder auf zahlreiche Teilnahme von Mitglie- dern und interessierten Nichtmitgliedern an unseren Veran- staltungen! Text und Bilder: Vorstand des OGV Fortsetzung: OGV Assling Bild: pexels.com/skitterfoto

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