GZ_Assling_2020_02

Auflösung Verwaltungsgemeinschaft Kommunal Management Center Osttirol (KMCO) Vor rund zwei Jahren wurde die Verwaltungsgemeinschaft Kommunal Management Center Osttirol gegründet. Elf Mit- gliedsgemeinden traten der Verwaltungsgemeinschaft bei, Assling übernahm die Federführung bei dem Projekt und war gleichzeitig Stammsitzgemeinde. Die Kooperation wurde vom Grundgedanken geprägt, die politische Steuerungsfunktion in der kleinsten Einheit zu belassen, während strukturierte Prozesse an gemeinsam geschaffene Einheiten übertragen werden. Nach zwei für die Gemeinde Assling sehr arbeitsintensiven Jahren der Zusammenarbeit hat sich herauskristallisiert, dass diese Zusammenarbeit für die Gemeinden derzeit nicht sinn- voll ist. Obwohl Verwaltungskooperationen die richtige Lösung für die Zukunft darstellen, war diese Form der Zusammenarbeit für die Gemeinden derzeit nicht zweckmä- ßig, da der Bereich des Bauamtes in der eigenen Gemeinde- verwaltung wesentlich effizienter, kostengünstiger und schneller erledigt werden kann.  Vereinbarung von Leitungsrechten betref- fend Wasserversorgungsanlage Bichl Bereits in den 1960er Jahren wurde die heute bestehende Was- serversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Bichl errich- tet. Die Wassergenossenschaft Bichl hat nachträglich bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz um die Erteilung der wasser-, forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligung der Wasserver- sorgungsanlage Bichl angesucht. Teilweise führen private Hausanschlüsse über öffentliches Gut der Gemeinde Assling. Diese Grundstücke sind im Flächenwid- mungsplan als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen. Es wird beschlossen, die im Plan des DI Arnold Bodner vom 23.04.2018 dargestellten Hauszuleitungen iSd § 5 Tiroler Stra- ßengesetzes unter der Auflage zu gestatten, dass die Verpflich- tungen und Rechte der Berechtigten in einem gesonderten Gestattungsvertrag vereinbart werden müssen, und iSd § 111 Abs 3 WRG 1959 das Leitungsrecht kostenlos eingeräumt wird.  Errichtung Wartehäuschen bei den Bushal- testellen Es wird beschlossen, dass betreffend Errichtung von Überda- chungen für Haltestellen ein eigenes Projekt für das gesamte Gemeindegebiet gestartet wird. Das Projekt wird zur Ausar- beitung an den Mobilitätsausschuss delegiert, die Leitung für dieses Projekt wird an GR Petra Gietl delegiert. Es sollen die Machbarkeit bzw. generell die Umsetzung von baulichen Ver- änderungen bei allen bestehenden Bushaltestellen im Gemein- degebiet untersucht werden. Dabei gilt es insbesondere zu erheben, welche Kosten, Verträge bzw. welche Schritte zu erledigen sind, damit bauliche Maßnahmen bei den Haltestel- len überhaupt möglich werden.  Anpassung von Vertragsklauseln beim Ver- kauf von Liegenschaften der Gemeinde Beim Verkauf von Bauland wurde immer eine Zusatzbestim- mung betreffend der Bebauung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, unabhängig von den Bestimmungen des Grund- verkehrsgesetzes, als Bedingung in den Kaufvertrag aufge- nommen. Um Spekulationsgeschäfte zu vermeiden wurde zusätzlich ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde Assling einge- tragen, damit das Grundstück bei Nichteinhalten dieser Bedin- gung wieder in das Eigentum der Gemeinde Assling übergeht. Der Wert des Vorkaufsrechtes: zinsenlose Erstattung des bezahlten Kaufpreises. Grundlage dazu war der Beschluss des Gemeinderates vom 08.06.1999. Da diese Regelung zwischenzeitlich bei manchen Verträgen nicht mehr angewendet wurde, wird folgende Anpassung beschlossen: Das Grundstück muss innerhalb von 5 Jahren laut dem vorge- sehenen Verwendungszweck der Flächenwidmung bebaut werden. Für diesen Zweck wird der Gemeinde Assling ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Wert des Vorkaufsrechtes ist die zinsenlose Erstattung des bezahlten Kaufpreises. Weiters wird vereinbart, dass nach Unterzeichnung des Kaufvertrages die Pflege des erworbenen Grundstücks bis zur Bebauung durch den Käufer durchgeführt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Pflege durch die Gemeinde Assling organisiert und dem Käufer verrechnet.  Durchführung Vermessungsurkunde DI Neumayr, GZl. 9062/2018B, Plannummer 9062_18B-2 Es geht um den Parkplatz westlich von Walters Gästehaus, wo derzeit teilweise Öffentliches Gut genutzt wird. Walter Anne- wandter hat angefragt, ob die betreffende Fläche (lt. Teilungs- urkunde DI Neumayr 31 m²) angekauft werden kann. Der Grundverkauf und die Durchführung der Vermessungsurkun- de GZl. 9062/2018B, Plannummer 9062_18B-2, wird beschlossen. Der Preis je m² beträgt € 71,93.  Verkauf Grundstück an Tobias Bodner Die von der Gemeinde erworbene Fläche des aufgelassenen Hofes Baumgartner in Oberassling wird erst nach der Erschließung parzelliert und als Bauland ausgewiesen, daher ist noch keine Parzellennummer bekannt. Der Antragsteller möchte die östlichste Parzelle erwerben. Der Gemeinderat beschließt, die noch zu vermessende östlich- ste Grundparzelle an Herrn Tobias Bodner zu verkaufen. Als Grundlage wird der Grundstückspreis von 2019 idHv € 71,93 je m² herangezogen. Die Kosten der Vertragserrichtung und alle sonstigen mit der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.  Verlängerung Fristerstreckung LWL- Anschlussgebühren Der Gemeinderat beschließt, die Einhebung des einmaligen Entgeltes für den Anschluss an das LWL-Netz der Gemeinde Assling bis zum 30.06.2020 auszusetzen. Seite 10 02/2020 Fortsetzung von Seite 9: Aus dem Gemeinderat Impressum Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling Herausgeber und Verleger: Gemeinde Assling Verlagsort: Unterassling 28, A-9911 Assling, Druck: A. Weger; Brixen/Südtirol Redaktion: Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, ver- treten durch Schriftleiter Josef Wurzer, Unterassling 55, 9911 Assling, E-Mail : achse@assling.at

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