GZ_Doelsach_2020_02

Seite 32 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2020 Größe: 620 x 170 mm Farbe: weiße Schrift mit blauem Hintergrund Gestaltung: Randausführung eckig (weiß); Die Beschriftung erfolgt zweizeilig (Gemeinde-Ortsteil und Straßenname) Schrift: Helvetica halbfett C3 § 5 Aufstellung der Straßentafeln und Anbringung der Hausnummernschilder Die Straßentafeln sind nach Möglichkeit auf öffent- lichem Grund bzw. Straßengrund aufzustellen. Soweit dies nicht möglich ist, haben die Eigen- tümer oder Verfügungsberechtigten die Aufstellung auf deren Grundstücken oder Anbringung von Tafeln an Gebäuden im erforderlichen Ausmaß zuzu- lassen. Straßentafeln sind jeweils am Beginn und am Ende der Verkehrsfläche sowie bei allen dazwischen liegen- den Kreuzungen mit anderen Verkehrsflächen derart anzubringen, dass die Straßentafeln vom Kreuzungs- bereich aus leicht eingesehen werden können. Die Hausnummernschilder sind am jeweiligen Ge- bäude rechts neben dem Eingang in einer Höhe von ca. 2,30 m anzubringen. Ein Nummernschild kann davon abweichend an einer anderen Stelle des Gebäu- des oder an einem Nebengebäude, einer Einfriedung oder einer sonstigenAnlage angebracht werden, wenn sonst von der Verkehrsfläche aus, über den der Zugang zum Gebäude erfolgt, nicht oder nicht aus- reichend erkennbar wäre. Für die Anbringung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Objek- tes zuständig. § 6 Kostentragung Die Gemeinde hebt zur Kostendeckung für die Her- stellung der Hausnummerntafel eine einmalige Pau- schalgebühr von 30,00 € ein. §7 Inkrafttreten Die gegenständliche Verordnung über die Neube- zeichnung von Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) sowie die Neunummerierung der Gebäude tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit. Lavanter Straße Maria-Peskoller-Weg Mirze Mühlenstraße Nußbaumerweg Panoramaweg Paterngasse Peinte Pregarte Probst-Weingartner-Weg Rauchkofelweg Reimmichlstraße Rog Römerstraße Rondulaweg Roter Turm-Weg Sackgasse Sattlerweg Schulplatz Sepp-Mayerl-Weg Spitzkofelweg St.-Georg-Straße St.-Margarethen-Straße St.-Martin-Straße St.-Oswald-Weg Stofflerweg Strasserweg Stribacher Straße Tiroler Straße Untere Aguntstraße Unterwirtsweg Waidachweg Wenzl Platz § 2 (Neu)Nummerierung der Gebäude Die Zuteilung der einzelnen Hausnummern erfolgt laut Übersichtsplan (Beilage 1 der Verordnung) vom Zentrum bzw. dem jeweiligen Beginn der Verkehrs- fläche ausgehend in aufsteigender Reihenfolge. Ge- rade und ungerade Nummern auf die beiden Straßen- seiten getrennt vergeben. Teilweise werden Nummern für künftige Bebauungen freigehalten. Künftigen Bebauungen sind die derzeit freigehaltenen Nummern zuzuweisen. Sofern keine freigehaltene Nummer für eine künftige Bebauung zur Verfügung steht, sind entsprechende Ergänzungen durch den Zu- satz von Kleinbuchstaben vorzunehmen. Die Zuwei- sung der Nummern für künftige Bebauungen erfolgt durch den Bürgermeister. § 3 Art und Gestaltung der Nummernschilder Form: Alu-Blech 0,8 mm, Ausführung geprägt, 2-färbig, rechteckig ungefüttert Größe: 220 x 160 mm Farbe: schwarze Schrift mit weißem Hintergrund Gestaltung: Randausführung eckig (schwarz); Die Beschriftung erfolgt dreizeilig (Ge- meinde-Ortsteil, Ziffer, Straßenname) Schrift: Helvetica halbfett C3 § 4 Art und Gestaltung der Straßentafeln Form: Alu-mit Folie 10 mm, Hohlprofil beid- seitig, Farbfolie, rechteckig ungefüttert

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