GZ_Doelsach_2020_02

Februar 2020 Dölsacher Dorfzeitung Seite 31 ber 2019, GZ. 9200/2019, wird die Teilfläche „1“ aus Gst. 965, KG Dölsach, im Ausmaß von 36 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 943, KG Dölsach, zugeschrie- ben. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge- meinderäten der Entwurf eines Kauf- und Abtre- tungsvertrages zwischen der Gemeinde Dölsach, der Fun Vergnügungsbetriebe GmbH und dem Öffent- lichen Gut übermittelt. Die Gemeinde Dölsach veräu- ßert die Teilfläche „3“ im Ausmaß von 291 m² aus Grundstück Nr. 942, KG Dölsach, an die Fun Vergnü- gungsbetriebe GmbH. zum Preis von 16.878,00 €. Des Weiteren erfolgen eine Teilung im eigenen Besitz und eine Abtretung an das Öffentliche Gut. Der Gemein- derat stimmt dem vorliegenden Kauf- und Abtretungs- vertrag vom Notariat Mag. Hausberger einstimmig zu. Die Waldumlage wird wie folgt neu festgesetzt: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Dölsach vom 16. Dezember 2019 über die Festsetzung einer Waldumlage Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 144/2018, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewald- aufseher verordnet: § 1 Waldumlage, Umlagesatz Die Gemeinde Dölsach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkatego- rien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teil- wald im Ertrag mit 100 v.H. der von der Tiroler Lan- desregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgelegten Hektarsätze fest. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig. In der Sitzung vom 6. August 2018 wurde, basierend auf der Klausur im Oktober 2017, der Grundsatzbe- schluss für die Einführung von Straßennamen im Ge- meindegebiet von Dölsach gefasst. In der Zwischen- zeit hat die eingesetzte Arbeitsgruppe ein Konzept für die Straßennamen ausgearbeitet, das nun dem Ge- meinderat präsentiert wird. Insgesamt sollen in den fünf Fraktionen 65 Straßennamen eingeführt werden. Zu diesem Thema informiert GV Mag. Arno Obereg- ger ausführlich. Anhand von PowerPoint-Folien und großformatigen Plänen wird der Gemeinderat über die geplanten Straßenzüge sowie Straßen- und Haus- nummerntafeln in Kenntnis gesetzt. In der Folge ent- wickelte sich eine intensive Diskussion mit mehreren Wortmeldungen bzw. Anfragen. In weiterer Folge wird vom Gemeinderat festgelegt, dass auf den Stra- ßentafeln neben der Straßenbezeichnung auch der Ortsname und der Fraktionsname aufscheinen soll (z. B. Dölsach – Stribach) und dass für die Hausnum- merntafel (erstmaliger Tausch) kein Kostenbeitrag von den Hausbesitzern eingehoben wird. Nach wei- teren Beratungen gelangt der Gemeinderat zu folgen- der Beschlussfassung: Der Gemeinderat der Gemeinde DÖLSACH hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2019 nach Maß- gabe des Gesetzes vom 20. November 1991 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numme- rierung von Gebäuden, LGBl. Nr. 4/1992, zuletzt ge- ändert durch LGBl. Nr. 32/2017, beschlossen: Verordnung über die Bezeichnung der Verkehrsflächen und die Nummerierung von Gebäuden in der Gemeinde DÖLSACH § 1 Straßenbezeichnungen ([Neu]Bezeichnung der Verkehrsflächen – Straßen, Wege, Plätze) Im Interesse der besseren Orientierung und des leich- teren Auffindens von Gebäuden werden die in der Gemeinde Dölsach gelegenen Verkehrsflächen nach Maßgabe des Übersichtsplanes (Beilage 1 der Ver- ordnung) mit folgenden Namen bezeichnet: Adlerwandweg Aichholzweg Albin-Egger-Straße Am Draudamm Am Land Am Sonnenhang Angerweg Auenweg Aufraut Badstubenweg Bahnhofstraße Birkenweg Debanttalweg Dolomitenstraße Dölsacher Straße Dornachweg Ederplanweg Edmund-Pontiller-Weg Eschenweg Europastraße Franz-von-Defregger- Frühaufbachweg Straße Gödnacher Straße Göriacher Straße Görtschacher Platz Görtschacher Straße Griesweg Harleystraße Harpfenweg Hochstadelweg Kapaunweg Laserzweg

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