GZ_Doelsach_2020_02

Seite 28 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2020 weiters Grundstück 81 KG 85034 Stribach rund 7 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden] in Freiland § 41 weiters Grundstück 88 KG 85034 Stribach rund 155 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden] in Freiland § 41 weiters Grundstück 89 KG 85034 Stribach rund 73 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] weiters Grundstück 91 KG 85034 Stribach rund 75 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] weiters Grundstück 92 KG 85034 Stribach rund 18 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche aus besonderen raumordnungsfachli- chen Gründen § 43 (1) b, Festlegung Erläuterung: Grünraum sowie rund 22 m² von Sonderfläche aus besonderen raumordnungsfach- lichen Gründen § 43 (1) b, Festlegung Erläuterung: Grünraum in Sonderfläche aus besonderen raumordnungsfach- lichen Gründen § 43 (1) b, Festlegung Erläuterung: Grünraum Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes und ergänzenden Bebauungsplanes im Be- reich der Gp. 222/4, KG Dölsach (Johann Mair). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan. Geplant ist das Wohnhaus Dölsach 192 aufzustocken. Um diese Maßnahme bewilligen zu können, ist die Änderung bzw. die Erlassung eines Bebauungsplanes und er- gänzenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau- ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 222/4, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstel- lung des Architekten DI Mayr vom 20. November 2019, Zahl 707w222-4BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 18. Dezember 2019 bis ein- schließlich 16. Jänner 2020, zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be- bauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Tagesordnungspunkt 2d wurde unter Vorsitz des Vize-Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair beraten und gefasst. e) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes und ergänzenden Bebauungsplanes im Be- reich der Gpn. 278/3, 278/4, 278/5 und 277, KG Dölsach (Geiger, Mair, Kofler, Frick). Für diesen Bereich besteht ein allgemeiner Bebau- ungsplan und ergänzender Bebauungsplan aus dem Jahr 1998, der die heutigen Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt. Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses auf der Gp. 278/3, KG Dölsach. Nach- stehende Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungs- planes und ergänzenden Bebauungsplanes ist erfor- derlich.

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