GZ_Doelsach_2020_02

Seite 26 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2020 Das Protokoll der Sitzung vom 19. November 2019 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Die entstandenen Elementarschäden wurden auf- geräumt, bei den Wildbächen wurden im Zuge von Sofortmaßnahmen die Schäden behoben. – Es ist beabsichtigt, den Frühaufbach in das öffent- liche Wassergut zu übernehmen. – Der Debanttalweg ist wieder befahrbar, ebenso wurden der Tscharnidlingweg und der Eichholzweg instandgesetzt. – Am kommenden Mittwoch finden in Dölsach noch Begutachtungen durch den Wildbachgeologen statt. – Für den Tirolerhof hat sich kein Pachtinteressent gemeldet, es erfolgte eine neue Ausschreibung im Osttiroler Bote. – In Göriach sollen von Josef Mattersberger sechs Baugründe umgewidmet werden, für drei davon hat die Gemeinde Dölsach das Vergaberecht. Zwei konkrete Interessenten (Kaiblinger, Bachmann) sind dafür schon vorgemerkt. – Mittlerweile wurde im Gemeindesitzungssaal ein neues WLAN eingerichtet. Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich einer Teilflächen der Gp. 67/2, KG Dölsach (Tönig). Herr Elmar Tönig hat im Osten seines Grundstückes Nr. 67/2, KG Dölsach, eine Grenzbereinigung durch- geführt. Dadurch wurde eine Teilfläche von 4 m² sei- nem Grundstück zugeschrieben. Damit der Bauplatz nach erfolgter Grundvereinigung eine einheitliche Bauplatzwidmung aufweist, ist nachstehende Ände- rung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 5. November 2019, mit der Planungs- nummer 707-2019-00019, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 72, KG 85009 Dölsach, (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 72 KG 85009 Dölsach rund 4 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich von Teilflächen der Gpn. 1021/1, 1021/3 und 1325, KG Görtschach-Gödnach (Weiler, Öffentliches Gut). Herr Josef Weiler plant im Bereich seiner Hofstelle u. a. die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes. Die Neuerrichtung ist im Freiland nicht zulässig und er- fordert gegenständliche Änderung des Flächenwid- mungsplanes in diesem Bereich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 9. Dezember 2019, mit der Planungs- nummer 707-2019-00020, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 1325, 1021/1, 1021/3, KG 85013 Gört- schach-Gödnach, (zum Teil) durch vier Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 1021/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 2.654 m² von Freiland § 41 in MONTAG, 16. DEZEMBER 2019

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