GZ_Doelsach_2020_02

Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2020 schluss war Hannes Draxl wegen Befangenheit ab- wesend. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut: a) Zu- und Abschreibung von Teilflächen beim Öffentlichen-Gut Gp. 1325, KG Görtschach- Gödnach (Bereich Josef Weiler). Im Bereich der Hofstelle Mitterhofer in Gödnach ist eine Grenzbereinigung beim Gemeindeweg auf der Gp. 1325, KG Görtschach-Gödnach, vorgesehen, damit das bestehende Vordach des Wirtschaftsgebäu- des nicht mehr in die Verkehrsfläche ragt. Die Ver- kehrssituation in diesem Bereich wird durch die Grenzänderung verbessert. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 14. Novem- ber 2019, GZ. 9315/2019 wird die Teilfläche „2“ aus Gst. 1325, KG Görtschach-Gödnach, imAusmaß von 6 m² aus dem Öffentlichen Gut ausgeschieden, die Teilfläche „3“ aus Gst. 1025/2, KG Görtschach-Göd- nach, im Ausmaß von 6 m² wird dem Öffentlichen Gut Gp. 1325, KG Görtschach-Gödnach, zugeschrie- ben. Die Kosten der Durchführung gehen zu Lasten des Herrn Josef Weiler. Im Vorfeld zu dieser Sitzung wurde den Gemeinde- räten der Entwurf eines Kaufvertrages zwischen der Gemeindeguts-Agrargemeinschaft Stribach als Ver- käufer und den Käufern „Cathrin Gasser und Klaus Hainzer“ hinsichtlich Gp. 45/11, KG Stribach, über- mittelt. Demnach erwerben die Käufer von der Agrar- gemeinschaft Stribach einen Bauplatz in der KG Stri- bach im Bereich der ehemaligen Stribacher Säge. Der Kaufpreis wird mit 91,00 € je m² festgelegt, zuguns- ten der Gemeinde Dölsach wird einWiederkaufsrecht verankert. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Kaufvertrag einstimmig zu. Die Gebühren und Hebesätze mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2020 werden wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft 500 v.H.d. Messbetrages b) Grundsteuer B: Hausbesitz und unbebaute Grundstücke 500 v.H.d. Messbetrages c) Kommunalsteuer: 3 v.H. der Lohnsumme d) Vergnügungssteuer: nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 2017, LGBl. Nr. 87/2017 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs- steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 29. Jänner 2018 e) Hundesteuer: 45,00 € für den ersten Hund 90,00 € für jeden weiteren Hund f) Verwaltungsabgaben: nach den derzeit geltenden Sätzen g) Wasseranschlussgebühr: 1,90 € je m 3 umbauter Raum, Mindestgebühr 1.600,00 €, jeweils inklusive 10 % Mwst. h) Wasserbenützungsgebühr: 0,65 € pro m 3 Wasserverbrauch inklusive 10 % Mwst. i) Wasserzählermiete: 11,00 € Nennweite bis 1“ 37,00 € Nennweite bis 2“ 71,00 € Nennweite über 2“ jeweils pro Jahr inklusive 10 % Mwst. j) Kanalanschlussgebühr: für gesamtes Gemeindegebiet 19,16 € pro m 2 Brutto-Grundrissgeschossfläche, Mindestgebühr 5.102,00 € * Oberflächenwässer 5,00 € je m 2 zu entwässernder Fläche, alles inklusive 10 % Mwst. k) Kanalbenützungsgebühr: für gesamtes Gemeindegebiet 2,67 € pro m 3 Wasserverbrauch inklusive 10 % Mwst. l) Abfallgebühren: Grundgebühr und weitere Gebühr je Liter Müll- menge 0,1414 €, Mindestmüllgebühr je Person und Jahr 39,60 €, Mindestgebühr je Gästebett und Jahr 9,90 €, Bioeinstecksack 1,00 €, alles inklu- sive 10 % Mwst. m) Erschließungsbeitrag: Bauplatzanteil 150 v.H. und Baumassenanteil 70 v.H. des Einheitssatzes; Einheitssatz 5 % des Erschließungskostenfaktors, derzeit von 77,40 €, d.s. 3,87 € n) Kindergartengebühr: 37,50 € je Kind und Monat inklusive 10 % Mwst. 30,00 € für das zweite Kind und Monat inklusive 10 % Mwst. jeweils für bis dreijährige Kinder

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