GZ_Doelsach_2020_02

Februar 2020 Dölsacher Dorfzeitung Seite 23 Mayr vom 16. Oktober 2019, Zahl 707w795- 2EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 21. November bis einschließlich 20. Dezember 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be- bauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Magdalena Eder, Dölsach 73/10 Eva Lenzhofer, Stribach 54 Bernhard Lenzhofer, Stribach 54 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern eine Förderung zu gewähren. Bei diesem Be-

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