GZ_Doelsach_2020_02

Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2020 Das Protokoll der Sitzung vom 22. Oktober 2019 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be- richtet über folgende Themen: – Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat aus- führlich über die eingetretenen Schadensereignisse in Dölsach im Zuge der Starkniederschläge von Freitag bis heute. – GRAlois Fasching dankt der Lawinenkommission für die vorausschauenden Entscheidungen, die sie am Freitag getroffen haben (Straßensperre). – Der LWL-Ausbau ist für dieses Jahr beendet, lediglich die Asphaltierungen sollen noch durch- geführt werden. Raumordnung Dölsach Mit Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH: G 386/2018-12 und V 78-80/2018-12) wur- den Bereiche des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016 und der Plangrundlagen- und Planzeichenverordnung 2016 hinsichtlich der Kund- machung von Widmungen im elektronischen Flä- chenwidmungsplan aufgehoben. Der VfGH erkannte, dass die Kundmachungen der Flächenwidmungspläne sowie die erfolgten Kund- machungen der Änderungen der Flächenwidmungs- pläne durch die Tiroler Landesregierung im eFWP einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewähr- leistete Recht der Gemeindeautonomie im Sinne des Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG (örtliche Raumordnung) darstellen und diese durch die Gemeinden zu erfolgen haben. Durch die Entscheidung des VfGH sind auch die erst- malige elektronische Kundmachung des (gesamten) Flächenwidmungsplanes im eFWP und die bereits er- folgten Änderungen des Flächenwidmungsplanes im eFWP betroffen und müssen diese bis zum 30. De- zember 2019 von der Gemeinde neuerlich kundge- macht werden. a) Bestätigung des am 30. September 2017 erstma- lig elektronisch kundgemachten Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach. Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach bestätigt mit Beschluss gemäß § 113 Abs. 1 Tiroler Raumord- nungsgesetz 2016 – TROG 2016 den am 30. Septem- ber 2017 gemäß LGBl. Nr. 97/2017, vom 5. Septem- ber 2017, erstmalig elektronisch kundgemachten Flä- chenwidmungsplan der Gemeinde Dölsach in der am 15. November 2019 geltenden Fassung. Abstimmung: 13 JA-Stimmen (Einstimmigkeit). b) Überprüfung und Bestätigung der Aufstellung der erfolgten Kundmachungen im elektroni- schen Flächenwidmungsplan auf ihre Überein- stimmung mit dem bisher elektronisch kundge- machten Flächenwidmungsplan der Gemeinde Dölsach. Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach hat die Auf- stellung der in der Anlage befindlichen erfolgten Kundmachungen im elektronischen Flächenwid- mungsplan auf ihre Übereinstimmung mit dem bisher elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplan geprüft und bestätigt diese mit Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016 (siehe Aufstellung gegenüberliegende Seite). Abstimmung: 13 JA-Stimmen (Einstimmigkeit). c) Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän- zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 795/2 und 797, KG Görtschach-Gödnach (Re- singer, Laimer). Herr Hansjörg Resinger plant auf seinen Grundstück Nr. 797, KG Görtschach-Gödnach, einen Zubau für seine Tochter. Auch auf dem Nachbargrundstück Nr. 795/2, KG Görtschach-Gödnach, sind Zubauten geplant. Diese Zubauten machen nachstehende Erlas- sung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau- ungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 795/2 und 797, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI GEMEINDERATSSITZUNGEN DIENSTAG, 19. NOVEMBER 2019

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3