GZ_Kartitsch_2020_01

Seite 7 Ausgabe 83 Aus der Ratsstube ten. Pro Hektar und pro GVE werden je € 8,00 aus- bezahlt. Die Erhebung der Daten erfolgt über die Vorlage des AMA-Mehrfachantrag 2019 (Düngerrechner - ha und GVE Rechner-Vieh GVE) bzw. für Landwirte, die keinen AMA-Mehrfachantrag stellen, durch Vor- lage nachvollziehbarer Daten bis zum 31.3.2020. Die Erhebung der Daten erfolgt über den Mehrfach- antrag (Förderantrag) der Bauern. • Düngerrechner - ha • GVE Rechner - Vieh (GVE) Berechnungsvorschlag: GVE und Fläche sind Schät- zungen – genaue Daten werden von der BLK erho- ben. • 470 ha • 620 GVE • Förderbetrag gesamt ca. € 9.000,00 Pro GVE = € 8,00 (620 x 8 = 4960) Pro ha = € 8,00 (470 x 8 = 3760) Abstimmung: 11/0/0 —————————————— Beratung und allfällige Beschlussfassung – Ankauf Salzsilo Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, den 2016 angemieteten Salzsilo laut vorliegendem Angebot der Firma List anzukaufen.Die Bedeckung ist im Haushaltsplan 2019 vorgesehen. Abstimmung: 11/0/0 —————————————— Bestellung eines neuen Legalisators Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, Herrn AL Georg Klammer als neuen Legalisator der Gemeinde Kartitsch dem Bezirks- bzw. Landesge- richt Innsbruck vorzuschlagen. Abstimmung: 11/0/0 Leaderprojekt : Vier Gemeinden - Ein Lebens- raum Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt für das Leaderprojekt „Vier Gemeinden- ein Lebensraum“ sich mit der Summe von € 6.000,00 pro Jahr für die Jahre 2020,2021 und 2022 zu beteiligen. Abstimmung: 8/2/1 Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2019 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Waldumlage Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt die vom Land Tirol am 4. Dezember 2019 beschlossene Verordnung mit der einheitliche Hek- tarsätze als Grundlage für die Erhebung der Umlage zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher festgelegt werden: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kar- titsch vom 19.12.2019 über die Festsetzung einer Waldumlage aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 144/2018, wird zur teilweisen De- ckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 Waldumlage, Umlagesatz Die Gemeinde Kartitsch erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Wald- kategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 75 v.H. der von der Ti- roler Landesregierung mit Verordnung vom 4. De- zember 2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgelegten Hektarsätze fest. a) Wirtschaftswald € 16,74 b) Schutzwald im Ertrag € 8,34 c) Teilwald im Ertrag € 12,50

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