GZ_Kartitsch_2020_01

Seite 6 Ausgabe 83 Aus der Ratsstube a) Bis 30 m 2 Nutzfläche Euro, 170 b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche Euro, 340 c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche Euro, 495 d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche Euro, 710 e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche Euro, 995 f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche Euro, 1280 g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche Euro, 1560 fest. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Abstimmung: 10/0/1 —————————————— Beratung und allfällige Beschlussfassung – Kundmachungen Flächenwidmungspläne Beschluss a) Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch bestätigt mit Beschluss gem. § 113 Abs. 1 Tiroler Raumord- nungsgesetz 2016 – TROG 2016den am 31. August 2013 gem. LGBI. Nr. 75/2013, vom 15. August 2013 erstmalig elektronisch kundgemachten Flächenwid- mungsplan der Gemeinde Kartitsch in der am 15. November geltenden Fassung. Abstimmung: 11/0/0 —————————————— Beschluss b) Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch hat die Aufstellung der in der Anlage befindlichen erfolgten Kundmachungen im elektronischen Flächenwid- mungsplan auf ihre Übereinstimmung mit dem bis- her elektronisch kundgemachten Flächenwidmungs- plan geprüft und bestätigt diese mit Beschluss gem. §113 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016. Abstimmung: 11/0/0 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Ermäßigung Liftkarten 2019/20 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt, für den Erwerb von Saisonkarten bei der Kartitscher Lift GesmbH folgende Ermäßigung zu gewähren: Ab dem Jahrgang 2001 für in Kartitsch mit Haupt- wohnsitz gemeldeten Kindern und Jugendlichen sowie Ehepaare und Familien. Förderung Gemeinde: Pro Kind Jg. 2001 bis 2019 15,00 € Familien: 1 Ehepaar 15,00 € 1 Ehepaar mit 1 Kind 30,00 € 1 Ehepaar mit 2 Kind 45,00 € 1 Ehepaar mit 3 Kind 60,00 € 1 Elternteil und 1 Kind 15,00 € Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der nachvoll- ziehbaren namentlichen Aufzeichnungen der Kartit- scher Lift GmbH im Winter 2019-2020. Abstimmung: 11/0/0 —————————————— Beratung und allfällige Beschlussfassung- Vergabe Wohnung Gemeindehaus 1. Stock Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt, die Wohnung im 1. Stock des Gemeinde- hauses Kartitsch 80 an der Amtstafel, auf der Ge- meindehomepage, per Postwurf und im Osttiroler Boten auszuschreiben. Abstimmung: 11/0/0 —————————————— Beratung und allfällige Beschlussfassung – Landwirtschaftsförderung 2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt, zur Sicherung der flächendeckenden Be- wirtschaftung einen Bewirtschaftungsbeitrag für das Jahr 2019 zu gewähren. Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, die eine land- wirtschaftliche Fläche bewirtschaften und Vieh hal- WICHTIG!!!

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