GZ_Kartitsch_2020_01

Seite 5 Ausgabe 83 Anträge Jubiläumszuwendung: • Frau Unterweger Martha • Frau Ebner Maria • Herrn Goller Anton Beschluss: a) Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt Herrn Anton Goller die Jubiläumszuwendung für das 25 jährige Dienstjubiläum (Gemeinde Kartitsch und Abfallwirtschaftsverband Osttirol) in der Höhe von Brutto € 6.479,80 zu gewähren. Abstimmung: 11/0/0 Beschluss: b) Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt Frau Maria Ebner die Jubiläumszuwendung für das 25 jährige Dienstjubiläum als Raumpflegerin in der Gemeinde Kartitsch in der Höhe von Brutto € 3.307,82 zu gewähren. Abstimmung: 11/0/0 Beschluss: c) Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt Frau Martha Unterweger die Jubiläumszuwendung für das 25 jährige Dienstjubiläum (22 Jahre Kinder- gartenleiterin in der Gemeinde Kartitsch) in der Hö- he von Brutto € 7.160,92 zu gewähren. Abstimmung: 11/0/0 —————————————— Anstellung von Frau Strasser Annemarie, Kartitsch 184 als Finanzverwalterin der Gemein- de Kartitsch Der Gemeinderat beschließt, Frau Annemarie Stras- ser, geb. am 17.04.1972, wohnhaft in 9941 Kartitsch 184, mit Wirkung 04.11.2019 als Finanzverwalterin der Gemeinde Kartitsch mit einem Beschäftigungs- ausmaß von 100% nach dem Tiroler Gemeinde- Vertragsbedienstetengesetz 2012, LGBl. 119/2011 einzustellen. Das Dienstverhältnis wird befristet auf ein Jahr abge- schlossen mit der Option auf ein unbefristetes Be- schäftigungsverhältnis ab dem 01.11.2020. In dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht findet das Tiroler Gemeinde - Vertragsbedienstetengesetz LGBl. Nr. 119/2011 (Einstufung I C ) Anwendung. Der Bürgermeister und Gemeindevorstand werden ermächtigt, den Dienstvertrag zu unterzeichnen. Abstimmung: 11/0/0 Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Vergabe Installation LWL- Ortszentrale Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt die Installationsarbeiten für die Glasfaser- Ortszentrale laut Angebot vom 18.11.2019 an die Firma Elektro Aichner zu vergeben. Die Bedeckung ist im Haushaltsplan 2019 vorgese- hen. Abstimmung: 10/0/1 —————————————— Beratung und allfällige Beschlussfassung – Verordnung Freizeitwohnsitzabgabe Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be- schließt, folgende Verordnung der Freizeitwohn- sitzabgabe: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kar- titsch vom 19.11.2019 über die Höhe der Freizeit- wohnsitzabgabe . Aufgrund des § 4 Abs. 3 des Tiro- ler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl. Nr. 79/2019 wird verordnet: § 1 Festlegung der Abgabenhöhe Die Gemeinde Kartitsch legt die Höhe der jährli- chen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das ge- samte Gemeindegebiet Aus der Ratsstube

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