GZ_Kartitsch_2020_01

Seite 24 Ausgabe 83 Freiwillige Feuerwehr Kartitsch Grundsätzlich werden Straßensperren vom Straßenerhalter verfügt. Die B 111 (ab Tassenbach) und die L 328 (Hollbrucker Landesstraße) fallen in die Zuständigkeit des Baube- zirksamtes Lienz . Bei Gefahr in Verzug wird eine Sperre meist kurzfristig vom zuständigen Straßenmeister verfügt, wodurch keine Zeit bleibt, die Straßenbenützer über diese Sperre frühzeitig zu informieren! Eine Freigabe der Sperre obliegt alleinig nur dem Straßenmeister! Die Sperren von Gemeindestraßen werden vom Bürgermeister bzw. der Gemeindeeinsatzleitung verhängt und aufgehoben. Wer trotz einer verfügten Sperre die Verkehrswege betritt bzw. befährt, gefährdet nicht nur sich selbst son- dern riskiert auch eine satte Verwaltungsstrafe bei der BH Lienz! Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßenerhalters sowie Fahrzeuge der Energie- Versorgungsunternehmen fahren nur nach Freigabe des Straßenmeisters bzw. Bürgermeisters unter besonderer Vorsicht und nur für eine jeweilige Fahrt (bei mehreren Fahrzeugen im Konvoi)! STRASSENSPERREN Bundes- und Landesstraßen sowie Gemeindestraßen

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