GZ_Thurn_2015_05

Seite G EMEINDE Ort: Kindergarten Oberlienz, 9903 Oberlienz 140 Betreuung: durch eine Kindergartenpädagogin und eine Assistenzkraft Dauer: 13. Juli bis einschließlich 4. September 2015 Zeit: Montag bis Freitag von 07.00 bis 13.00 Uhr Kosten: 1 Tag – € 10,-- 2 Tage – € 20,-- 3, 4 oder 5 Tage/Woche – € 25,-- jeweils ohne Mittagstisch Anmeldungen zur Sommerbetreuung sind im Gemeindeamt Thurn noch möglich! INFORMATIONEN Regionale Sommerbetreuung der Sonnendörfer Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Die Sonnendörfer Gaimberg, Oberlienz und Thurn bieten auch 2015 wieder eine gemeinsame Sommerbetreuung (vormittags) für Kinder von zwei bis 10 Jahren an. Die Gemeindeführungen haben beschlossen, diese heuer im Kindergarten Oberlienz durchzuführen. Der tageweise Besuch (1 oder 2 Tage/ Woche) kostet € 10,--/Tag, ab drei Besuchstagen pro Woche werden für die gesamte Woche € 25,-- verrechnet. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 50,-- zu leisten, die bei der Verrechnung der Betreuungsgebühr wiederum in Abzug gebracht wird. Die Anzahlung wird nicht rückerstattet, sollte Ihr Kind aus irgendeinem Grund die Sommerbetreuung nicht besuchen! Um eine Planungssicherheit (Personalaufwand) und eine verbesserte Auslastung zu erreichen, bitten wir um verbindliche Anmeldung. Abbrennen biogener Materialien Grundsätzlich ist das Verbrennen biogener und nicht biogener Materialien außerhalb von Anlagen ganzjährig verboten. Ausnahmen sind Übungen zur Brand- und Katastrophen- bekämpfung von Bundesheer und Feuerwehren, Lagerfeuer und Grillfeuer, dasAbflammen (Hitzebehandlung ohne Verbrennen) und das punktuelle Verbrennen von geschwendetemMaterial in schwer zugänglichen alpinen Lagen (siehe „50 m-Regelung“), außerdem das punktuelle Verbrennen von vom Feuerbrand befallenen und gefährdeten Pflanzen, von biogenen Materialien imRahmen vonBrauchtumsveranstaltungen (Brauchtumsfeuer) und Lawinenholz, sofern Löschgerät (z.B. Nasslöscher, Eimer mit Wasser etc.) bereit gehalten wird, das Feuer bis zum endgültigen Erlöschen durch eine geeignete Person beaufsichtigt wird, Zeit und genauer Ort des Verbrennens der Gemeinde gemeldet wurden (mindestens 2 Wochen vorher für Brauchtumsfeuer und Lawinenholz). 50 m-Regelung Schwer zugänglich bedeutet, wenn • die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen (z.B. Traktor mit Anhänger) möglich ist, mehr als 50 m beträgt, oder • die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen möglich ist, 50 m oder weniger beträgt, jedoch der Einsatz einer Seilwinde geländetechnisch nicht durchführbar ist. Das Anzünden dieses Materials ist mindestens zwei Arbeitstage vorher persönlich im Gemeindeamt Thurn zu melden. Dabei muss die genaue Angabe der Grundparzelle erfolgen. Das unterschriebene Formular wird dann von der Gemeinde an die Leitstelle Tirol weitergeleitet. Die Meldung im Gemeindeamt bedeutet aber nicht, dass die Gemeinde Thurn die Erlaubnis zum Anzünden erteilt, sondern nur, dass das Anzünden an die entsprechenden Institutionen weitergeleitet wird! Der Bürgermeister Vertragsrecht | Arzthaftungsrecht | Erbrecht | Familienrecht | Strafrecht | allgemeines Zivilrecht Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Mag. Benjamin Rochelt für Thurner GemeindebürgerInnen am Freitag, 19. Juni 2015, ab 13.30 Uhr im Gemeindeamt Thurn. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Voranmeldung im Gemeindeamt Thurn, Tel. 64007. Rechtsanwalt Mag. Benjamin Rochelt betreibt in Lienz eine Anwaltskanzlei und wohnt seit einem Jahr in Thurn, Weberlefeld.

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