GZ_Thurn_2015_05

Seite G EMEINDE AUS DER GEMEINDESTUBE Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen) GR-Sitzung am 16. Dezember 2014 Festsetzung des Jahresvoranschlages und Mittelfristplanes für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat den Jahresvoranschlag für das Jahr 2015 sowie den mittelfristigen Finanzplan und Investitionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 wie folgt festgesetzt: Einnahmen Ausgaben Ordentlicher Haushalt € 1.372.000,-- € 1.372.000,-- Außerordentlicher Haushalt € 320.000,-- € 320.000,-- Gesamt € 1.692.000,-- € 1.692.000,-- Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Festsetzung Jahresvoranschlag und Mittelfristplan 2015 für Gemeinde Thurn Immobilien KG Der Voranschlag 2015 sowie der Mittelfristplan für die Jahre 2016 bis 2018 für die Gemeinde Thurn Immobilien KG wird wie folgt festgesetzt: Einnahmen: € 9.100,-- Ausgaben: € 9.100,-- Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Beschlussfassung von Haushaltsstellenüberschreitungen Haushaltsstellenüberschreitungen aus dem HH-Jahr 2014 in der Höhe von € 51.806,-- werden vom Gemeinderat genehmigt. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Grundtausch am Zettersfeld, Bereich GH. Goldener Pflug Der Gemeinderat beschließt, im Bereich der Gpn. 643/14 (Be- sitzer Öffentliches Gut unter Verwaltung der Gemeinde Thurn) und der Gp. 639/6 (Besitzer van Tongeren-Hylkema GmbH), KG Thurn, einen flächengleichen Grundtausch im Ausmaß von jeweils 6 m² lt. Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Rudolf Neumayr vom 27.11.2014 durchzuführen. Die Verbücherungs- und Übertragungskosten trägt die Familie van Tongeren. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Flächenwidmungsplanänderung am Zettersfeld im Bereich Gasthof Goldener Pflug Am Grundstück des ehemaligen Gasthofes Goldener Pflug ist die Errichtung eines Neubaus geplant. Um diese Bauarbeiten durchführen zu können, muss auch der bestehende Flächenwidmungsplan in diesem Teilbereich geändert werden. Der Gemeinderat beschließt, den von Dr. Thomas Kranebitter aus Lienz ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde durch vier Wochen hindurch vom 23. Dezember 2014 bis 22. Januar 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 639/6 KG Thurn von derzeit „Sonderfläche Berggasthof – Bg“ in künftig „Bestehender örtlicher Verkehrs- weg“ sowie im Bereich der Gp. 639/7 und 643/14 KG Thurn von derzeit „Freiland“ in künftig „Sonderfläche Berggasthof – Bg“ bzw. in „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“ vor. Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Flächenwidmungsplanänderung und Widmungskorrekturen im Bereich Zauche Frau Sabine Steiner möchte beim Wohnhaus Zauche 32 einen Zubau errichten. Im Zuge dieses Bauverfahrens muss auch die bereits bestehende PKW-Garage einer Genehmigung unterzogen werden. Auch die Zufahrt zum Bauplatz über die Gp. 824 ist mit Einräumung einer Dienstbarkeit im Grundbuch sichergestellt. Mit der geplanten Flächenwidmungsplanänderung erfolgt eine einheitliche Widmung des Bauplatzes sowie der bestehenden Garage, außerdem werden Widmungskorrekturen auf der Verkehrsfläche durchgeführt. Der Gemeinderat beschließt, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Thurn vom 23. Dezember 2014 bis 22. Januar 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Änderung im Bereich der Gpn. .141, 213/8 und 253 (künftige Gp. .141) KG Thurn von derzeit „Freiland“ in künftig „Sonderfläche Garage“ bzw. im Bereich der Gp. 824 von derzeit „Freiland“ in künftig „Wohngebiet“ sowie Widmungskorrekturen im Bereich der Gp. 213/8 KG Thurn von derzeit „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“ in „Wohngebiet“ sowie im Bereich der Gp. 825 KG Thurn von derzeit „Freiland“ in „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“ vor. Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Neuerlassung eines Bebauungsplanes sowie eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich Zauche Um die bereits bestehende PKW-Garage auf Gp. .141 einer baurechtlichen Genehmigung zuführen zu können, muss für diesen Bereich ein Bebauungsplan festgelegt werden. Der Gemeinderat beschließt, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes sowie eines ergänzenden Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Folgende Festlegungen werden getroffen: - BBD (Baumassendichte) mindestens 0.15 - offene Bauweise mit einem Mindestabstand von 0.6 der TBO - oberirdische Geschoße mit höchstens einem Geschoß - oberirdischer Gebäudepunkt mit höchstens 883 m ü.A. Abstimmungsergebnis: 11 : 0

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