GZ_Oberlienz_2019_12

OBERLIENZerlesen 11 Tauschen, Kaufen, Stöbern Flohmarkt und Kleidertausch in Oberlienz von Beate Pichlkostner Der Flohmarkt, welcher am 3. No- vember im Gemeindezentrum statt- fand, war heuer vor allem durch die Kleidertauschparty mit Magdalena Pircher einmal etwas Anderes. Fol- gendes wurde dabei gefordert: “Brin- ge maximal fünf frisch gewaschene und gut erhaltene Teile mit, lege sie an die eigens gekennzeichnete Stelle und suche dir neue Lieblingsstücke aus. Auch kannst du nehmen ohne etwas zu bringen. Alles was übrig bleibt wird gespendet.” Diese Aktion wurde sehr gut angenommen. Ein Dank an alle, die für den Flohmarkt einen Kuchen gebacken haben und Danke auch an alle fleißigen Helfer/ Innen (für den Jugendausschuss Julia und Fabian Pichlkostner, Emanuel Stabentheiner), die uns beim Verkauf unterstützt haben. © Ernst Zeiner Hundeabgabe – Hundesteuer Anmeldung Wer im Gemeindegebiet der Ge- meinde Oberlienz (Ortschaften Ober­ lienz, Oberdrum und Glanz) einen mehr als drei Monate alten Hund oder mehrere Hunde hält, gleichgül- tig ob als Wachhund, in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes oder aus sonstigen Gründen, ist verpflichtet, dies binnen eines Monats beim Ge- meindeamt Oberlienz zu melden. Hundesteuersätze, die ab dem Jahr 2020 vorgeschrieben werden, sind: (1) Die Hundesteuer beträgt für je- den im Gemeindegebiet gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, pro Jahr 45,00 Euro, sowie für jeden weiteren Hund 90,00 Euro. (2) Für Wachhunde und für Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, beträgt die Hundesteuer pro Jahr 45 Euro. (3) Für Assistenz- und Therapie- hunde nach § 39a Bundesbehinder- tengesetz ist keine Hundesteuer zu entrichten. Bitte beachten Sie auch, dass Hunde von einem Tierarzt mit einemMikro­ chip zu versehen und zu registrieren sind und zudem eine Haftpflichtver- sicherung abzuschließen ist, welche das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt. Im Zuge der Anmeldung wird Ih- nen eine nummerierte Hundemarke ausgefolgt, welche am Halsband Ihres Hundes anzubringen ist. Sie gilt als Bestätigung, dass der Hund beim Gemeindeamt Oberlienz im Sinne der geltenden Hundesteuer- verordnung ordnungsgemäß ange- meldet wurde. Abmeldung Bitte melden Sie nicht mehr im Ge- meindegebiet von Oberlienz gehal- tene Hunde (Umzug, Todesfall etc.) innerhalb von einemMonat schriftlich ab. Im Zuge der Abmeldung ist die Hundemarke abzugeben.

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