GZ_Schlaiten_2019_12

Dezember 2019 ‘ s Blattl Seite 7 S it 7 Dezember 2019 D Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Abgabe für die Ver- wendung eines Wohnsitzes als Frei- zeitwohnsitz zu entrichten (Freizeit- wohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganz- jährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Ur- laubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erho- lungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu be- achten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeitwohnsitzabgabe ein ille- galer Freizeitwohnsitz nicht legali- siert wird. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Ge- meinderat erlassenen Verordnung vom 14.11.2019. Der angeführte Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutz- fläche zu entrichten. Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Ab- gabenhöhe auswirken. Wird ein Freizeitwohnsitz unbefri- stet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, ver- pachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie die- sen rechtzeitig über seine Verpflich- tung. Weitere Informationen bei der Ge- meinde Schlaiten, bzw. auf der Inter- netseite des Landes Tirol. Das Freizeitwohnsitzabgabege- setz kann über das Rechtsinformati- onssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden. INFORMATION ZUR FREIZEITWOHNSITZABGABE Freizeitwohnsitzabgabe - jährliche Abgabe a) bis 30 m2 Nutzfläche mit 130,00 Euro b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche mit 260,00 Euro c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche mit 377,00 Euro d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche mit 546,00 Euro e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche mit 767,00 Euro f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche mit 988,00 Euro g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche mit 1.196,00 Euro GR am 14.11.2019 Auftragsvergaben LWL-Aus- bau Die Firma STW Spleisstechnik West GmbH in 6065 Thaur wird mit den weiteren Einblas- und Spleiss- arbeiten auf Grundlage des Ange- botes vom August 2018 beauftragt. Der Gemeinderat beschließt wei- ters das Städt. Wasserwerk Lienz und den Planungsverband 36 mit den weiteren Planungsleistungen und Projektsteuerungen für den rest- lichen LWL-Ausbau zu beauftragen. Das Städt. Wasserwerk hat personell aufgerüstet und ist auch fachlich in der Lage, diese Planungsleistungen durchzuführen. Abzuklären ist, ob auch die Förderabwicklung und die verschiedenen Einmeldungen bei den Behörden (RTR und ZIS) vor Ort erledigt werden kann. Diese regionale Kooperation wird stimmeneinhellig befürwortet. BESCHLÜSSE DES GEMEINDERATES Ende August 2019 wurde die Leerverrohrung bis zur Hofstelle vlg. Gant verlegt.

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