GZ_Schlaiten_2019_12

Dezember 2019 ‘ s Blattl Seite 21 S it 21 Dezember 2019 D Im gesamten Genossenschafts- jagdgebiet Schlaiten mit einer Fläche von ca. 2.300 ha befinden sich der- zeit ca. 13 Rehwildfütterungen. Im heurigen Jahr mussten auf Grundlage des Tiroler Jagdgesetzes (TJG) 2004, novellierte Fassung 2015, sämtliche Rehwildfütterungen eingezäunt werden. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass eventuell vorhandenes Rotwild zu den Futtervorlagen bzw. Raufen gelangen kann. In der Rechtsvorschrift für die Sechste Durchführungsverord- nung zum TJG 2004 (Fassung vom 01.03.2019), §10, wird folgendes vor- geschrieben: „Fütterungsanlagen für Rehwild sind in Jagdgebieten, in denen ande- re Schalenwildarten, wenn auch nur als Wechselwild, vorkommen, in der Weise einzuzäunen, dass diesen ein Einspringen und außerhalb der Ein- zäunung das Erreichen des Futters nicht möglich ist. Die Einzäunung hat durch vertikale Lattung mit einer lichten Weite von höchstens 18 cm oder horizontaler Lattung mit einer lichten Weite von höchstens 27 cm zu erfolgen.“ DI Alexander Pedarnig Seilbahnen und Materialaufzüge in unserer Gemeinde Stehende Lattung bei der Futterstelle Rautbichl im Mitterwald EINZÄUNUNG DER REHWILDFÜTTERUNGEN IM JAGD EBIET SCHLAITEN Horizontale Lattung im Außerwald - Greitlwald Spielhahn bzw. Birkhahn Die Jagdtrophäe wird auf Fichtenzweige gebettet. Gerade noch rechtzeitig zum Redaktionsschluss erreicht uns dieses Foto von einem Hirschabschuss. Bernhard Tabernig hatte das Glück, dass er bei der Treibjagd am 15. Dezember diesen Kronenhirsch (ungerader Zwölfer) in einem Waldstück nahe beim Bichler in Gonzach vor die „Flinte“ bekam. Das Tier wog ca. 125 kg. Mit dabei waren zwei angehende Waidmänner: Philipp Pochlatko und Sigi Schusteritsch. WAIDMANNSHEIL! v. l. vorne: Martin Gantschnig, Hubert Engeler, Ehrenfried Grimm und Bernhard Tabernig; v. l. hinten: Martin Plankensteiner, Raimund Tabernig, Alexander Pedarnig, Philipp Pochlatko und Sigi Schusteritsch;

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