GZ_Kals_2019_12

8 FODN - 73/03/2019 AUS DEM GEMEINDERAT für die OSG im Bereich Schneiderfeld ermöglicht. Damit wer- den Flächen für den sozialen Wohnbau auf Jahre sichergestellt. Dazu ist noch in weiterer Folge eine FWP Änderung nötig. Die Flächen für die Erschließung sowie die Herstellung der Straßenanlage stellt zum Teil Stefan Schneider als Verkäufer in einer Vereinbarung mit der OSG sicher. Grundlage für das Rechtsgeschäft bildet die Vermessungs- urkunde des DI Neumayr vom 05.09.2019, GZ 9100B/2018. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Grundabgabe ei- ner TFL. Aus der Gp. 3954, KG Kals, im Ausmaß von 22 m² mit € 72,00/m² lt. Vertrag Dr. Falkner. Beschluss einstimmig. Situation AWVB Hohe Tauern Süd In der Sitzung vom 29.10.2019 wurde TOP 6 von der Markt- gemeinde Matrei mehrere Anträge gestellt, die die Zahlungs- rückstände in enormer Höhe beim Verband betreffen. Die angestrebte Laufzeitverlängerung der Darlehen betreffend den Ortskanal Matrei wird lt. GF Ruggenthaler Mehrkosten in Höhe von € 2,0 Mio. bedeuten. Dies ist im Hinblick auf die Solidarhaftung der anderen Gemeinden wesentlich, daher hat die Bürgermeisterin sich in diesem Punkt mit Stimmenthal- tung geäußert. Ebenso wurde die Bildung einer Betriebsmittelrücklage ge- wünscht um zukünftig auf Liquiditätsschwierigkeiten reagie- ren zu können. Dies führt zu höheren Vorauszahlungen bzw. monatlichen Beiträgen der Mitgliedsgemeinden, die derzeit ohnehin schon länger auf die Auszahlung ihrer Guthaben war- ten, um die Liquidität des Verbandes zu erhalten. Die Höhe der Vorauszahlungen sollte aus Sicht der Bürgermeisterin die Liquidität des Verbandes gewährleisten, wenn alle pünktlich ihren Verpflichtungen nachkommen, daher Stimmenthaltung. In der Frage Verwendungszweckänderung der bestehen- den Rücklage die derzeit eine Höhe von ca. € 609.000,00 be- trägt (die angestrebte Zuführung 2018 in Höhe von 100.000 konnte aufgrund fehlender Mittel nicht getätigt werden, dies wegen Außenstände der Marktgemeinde Matrei und werden ausgebucht, um einen Abschluss 2018 zu ermöglichen. Von diesem Betrag muss noch eine größere Investition Sandwa- schanlage mit ca. € 40.000 getätigt werden. Vom verbleiben- den Rest ersucht die MGM ihren Anteil in Höhe von ca. 40 % entnehmen zu können, da sie derzeit wie lt. Satzung verein- bart Überziehungszinsen in Höhe von 5 % zu leisten hat. Da die bisher angekündigten Zahlungsvereinbarungen vom Dez. 2018 sowie Frühjahr 2019 nur geringfügig bis gar nicht einge- halten wurden, ebenso im letzten Überprüfungsausschuss auf die prekäre Situation des Verbandes aufgrund der massiven Außenstände der MGM hingewiesen wurde, erachtet es die Bürgermeisterin als nicht sicher, ob zukünftig als verbindlich titulierten Vereinbarungen eingehalten werden. Sollen Schä- den an der Anlage sofortige Investitionen nötig machen, ist dies aufgrund fehlender Rücklagen nicht mehr möglich. Daher spricht sic h die Bürgermeisterin gegen die Auflösung der An- teile der MGM aus und stimmt dagegen. Stimmabgabe 7 dafür, Kals und Hopfgarten dagegen. Der gesamte Gemeinderat drücken seine Zustimmung zu dieser Vorgehensweise aus. Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Der Obmann des Überprüfungsausschusses Michael Linder bringt den Bericht des Überprüfungsausschusses vor: Gemeinde Kals am Großglockner: Datum der Kassaprüfung: 14.11.2109 Überprüfungszeitraum: 01.08.2019 bis 30.10.2019 Haushaltskonten: Beleg-Nr. 1278-1787/2019 Steuern/Abgaben: Beleg-Nr. 648 – 1360/2019 Der Überprüfungsausschuss ersucht den Gemeinderat die Überschreitungen in Höhe von 151.764,73 mit Nachtragsbe- schluss zu genehmigen. Bedeckung: Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben Haushalt 2018. Es werden einige Fragen von Gemeinderäten zu den Überschreitungen gestellt, die von Bgm. Erika Rogl und Finanzverwalter Hannes Bergerweiß beantwortet werden. Beschluss einstimmig. Gemeinde Kals Immobilien KG: Überprüfungszeitraum: 01.08.2019 bis 30.10.2019 Beschluss einstimmig. Steuern, Gebühren, Abgaben 2020 Beratung und Beschlussfassung Steuern, Gebühren, Abga- ben 2020. Aufgrund der Katastrophenereignisse im letzten und heuri- gen Jahr war die finanzielle Belastung für viele Gemeindebür- ger sehr fordernd. Die Einhaltung der Mindestgebühren bei Kanal und Wasser die empfohlen werden (fördertechnisch) sind noch gegeben. Daher schlägt die Bürgermeisterin vor kei- ne Gebührenerhöhung für 2020 vorzunehmen um zu entlasten. Der Gemeinderat teilt diese Einschätzung und beschließt einstimmig keine Gebührenerhöhung für Jahr 2020. Leistung Gebühr inkl. MWSt. Wasserbenützungsgebühr/m³............................................. 1,00 (pro Pkt.) ............................................................................ 0,50 Zählermiete/Monat ............................................................ 1,00 Wasseranschlussgebühr ..................................................... 2,20 Camping-Stellplätze/Stellplatz .......................................110,00 Kanalbenützungsgeb.Schmutzwasser/m ........................... 2,70 Kanalbenützungsgeb. Niederschlagswasser/m² ................ 0,30 Zählermiete/Monat ............................................................ 1,00 Kanalanschlussgebühr m³ Schmutzwasser ....................... 5,70 Kanalanschlussgebühr m² Niederschlagwasser ................ 1,60 Camping-Stellplätze/Stellplatz ...................................... 220,00 Müllabfuhrgebühr/l Restmüll: Grundgebühr.................... 0,10 Müllabfuhrgebühr/l Restmüll: weitere Gebühr................. 0,09 Müllabfuhrgebühr/l Restmüll: gesamt .............................. 0,19 70 l Restmüllsack............................................................. 13,30 80 l grün Container grün, 13 Entleerungen/Jahr ...........197,60

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