GZ_Nußdorf_2019_12

Dezember 2019 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 95. Ausgabe Information zur Freizeitwohnsitzabgabe Ab 1. Jänner 2020 ist in allen Tiroler Gemeinden eine Abgabe für die Ver- wendung eines Wohnsitzes als Frei- zeitwohnsitz zu entrichten (Freizeit- wohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjäh- rigen, mit dem Mittelpunkt der Le- bensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zumAufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erho- lungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu ent- richten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Frei- zeitwohnsitzabgabe ein ille- galer Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeit- wohnsitzes selbst zu bemes- sen. Dafür muss die Nutzflä- che des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden. Der zu ent- richtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat er- lassenen Verordnung vom 24.09.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe. Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Ge- meinde unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten. Än- derungen der Nutzfläche, bei- spielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgaben- höhe auswirken. Wird ein Freizeitwohnsitz un- befristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Per- son vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Ver- pflichtung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.nussdorf-debant.at. Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe: a bis 30 m² Nutzfläche mit 100,00 Euro a von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit 200,00 Euro a von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit 290,00 Euro a von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit 420,00 Euro a von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit 590,00 Euro a von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit 760,00 Euro a von mehr als 250 m² Nutzfläche mit 920,00 Euro 16

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