GZ_Thurn_2019_12

Seite G EMEINDE GR-Sitzung am 15. Oktober 2019 Haushaltsüberschreitungen aus dem Haushaltsjahr 2019 Haushaltsstellenüberschreitungen aus dem HH-Jahr 2019 mit einer Gesamt- summe von 32.395 € wurden vom Ge- meinderat genehmigt. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Förderung von Wienaktionen und Schulsportwochen Die Gemeinde Thurn fördert die Aktion mit 40 € pro Schüler. Gefördert werden Wienwochen, Sportwochen und Klas- senfahrten für Schüler, die mindestens eine Woche (5 Tage) dauern. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Gewährung einer Studentenförderung für Thurner Gemeindebürger/innen Studenten, welche den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Thurn haben, erhal- ten eine Studentenförderung in Höhe von 150 €. Die Studentenförderung wird bis zum Erreichen des 25. Le- bensjahres ausgezahlt. Bei der Antragstellung im Gemeinde- amt Thurn ist vom jeweiligen Studenten eine Inskriptionsbestätigung vorzule- gen. Die Studentenförderung wird vor- erst bis Ende 2020 ausbezahlt. Abstimmungsergebnis: 10 : 1 Festlegung der Höhe der Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe Der Tiroler Landtag hat mit Beschluss vom 8. Mai 2019 die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen. Für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz ist eine Freizeit- wohnsitzabgabe, beginnend mit 1. Jänner 2020, zu erheben. Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittel- punkt der Lebensbeziehungen ver- bundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubes, der Ferien, des Wochenen- des oder sonst nur zeitweilig zu Erho- lungszwecken verwendet werden. Die Freizeitwohnsitzabgabe muss von der Gemeinde verpflichtend eingeho- ben werden und ist eine Selbstbemes- sungsabgabe. Der Abgabeschuldner hat jährlich bis 30. April die Abgabe selbst zu be- messen und unter Bekanntgabe der Bemessungsgrundlagen an die Ge- meinde zu entrichten. Der Gemeinderat hat dafür folgende Verordnung erlassen: Aufgrund des § 4 Abs. 3 des Tiro- ler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl. Nr. 79/2019 wird verordnet: § 1 Festlegung der Abgabenhöhe Die Gemeinde Thurn legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe ein- heitlich für das gesamte Gemeindege- biet wie folgt fest: a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit 100 €, b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit 200 €, c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit 290 €, d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit 420 €, e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit 590 €, f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit 760 €, g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit 920 €. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Ansuchen um Kindergarten- und Schulbesuch - Fam. Mattersberger Das Ansuchen betrifft das Schuljahr 2020/21. Kindergarten: Unter der Vorausset- zung, dass die Kindergartengruppe nicht geteilt werden muss, wird dem Ansuchen für den Kindergartenbesuch zugestimmt. Volksschule: Bezüglich Schulbesuch wird die Gemeinde Thurn mit der Stadtgemeinde Lienz Kontakt aufneh- men und die gesetzlichen Vorausset- zungen für einen Schulbesuch in die Wege leiten. Der Gemeinderat stimmt dem Ansu- chen zu. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Kostenzuschuss für die Durchführung des Tirolerballes in Wien im Jänner 2020 Der Planungsverband 36, die 15 Ge- meinden des Lienzer Talbodens, rich- tet am 12. Jänner 2020 den Tirolerball in Wien aus. Dafür entstehen Gesamt- kosten in Höhe von 90.000 €. 60.000 € übernehmen die Gemeinden des Planungsverbandes 36, 30.000 € steuert der TVB Osttirol bei. Die Ge- meinde Thurn hat dafür einen Beitrag in Höhe von 1.300 € zu bezahlen. Weiters übernimmt die Gemeinde Thurn den Hälfteanteil der Kosten für Gemeinderäte und Gemein- debedienstete mit Partner, wenn sie an der Fahrt zum Tirolerball (11. bis 13. Jänner 2020) teilnehmen. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Familienförderung für die Wintersaison 2019/20 Die Familienförderung wurde im Gemeinderat beraten und wird, wie in der letzten Wintersaison, durchgeführt. Die Bezieher einer Saisonkarte der Lienzer Bergbahnen AG, eines Sport- passes Lienz, einer Osttirol-Kärnten Card oder einer Tirol Card erhalten nach Vorweis dieser bereits gekauften Karte eine Förderung in Höhe von 80 €. Einen Gutschein in Höhe von 20 € erhalten alle anderen Wintersportler für den Kauf einer Tageskarte der Lienzer Bergbahnen AG. Der Gutschein dazu wird im Gemeindeamt Thurn ausgestellt und kann beim Kauf mit den Lienzer Bergbahnen abgerechnet werden. I n den Genuss der Förderung kommen Schüler, Studenten, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener bis zum 24. Lebensjahr, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Thurn gemeldet sind. Abstimmungsergebnis: 11 : 0

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