GZ_Thurn_2019_12

Seite 10 G EMEINDE Baugründe im Mußhauserfeld Für Thurner Gemeindebürger besteht die Möglichkeit, Baugründe im Muß- hauserfeld zu erwerben. Im Jahr 2019 beträgt der m 2 -Preis 145 € . Alle Grund- stücke sind mit der gesamten Infra- struktur erschlossen. Bei Interesse bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit Bgm. Reinhold Kollnig, Tel. 0664 4607257. INFORMATIONEN ... Bauangelegenheiten Immer wieder müssen wir feststellen, dass es bei Bauvorhaben zum Leid- wesen der Bauwerber zu teilweise er- heblichen Zeitverzögerungen kommt. Diese entstehen in den meisten Fällen durch • das Fehlen der einheitlichen Bauplatzwidmung und • durch nicht korrekt erstellte Einreich- unterlagen, welche nicht der Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechen. Die TBO und der vom Gemeinderat er- lassene Bebauungsplan müssen auch aus Rücksicht auf die Nachbarrechte eingehalten werden. Um mögliche Mehr- und Umplanungs- kosten zu ersparen, bitten wir im Vor- feld bei jedem Bauvorhaben um Kon- taktaufnahme mit dem Gemeinde- amt Thurn. Winterdienst - Anrainerpflicht Um den reibungslosen Ablauf des Win- terdienstes durch die Fa. Gumpitsch und Gemeindemitarbeiter zu gewähr- leisten, bitten wir folgende Punkte zu beachten: • Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen, • Schnee aus Privatgrundstücken oder -einfahrten nicht auf öffent- lichem Straßengrund ablagern, • kundgemachte Kettenanlege- Grundverkauf im Ortsteil Zauche (Oberzauche) Informationen dazu erhalten Sie bei Herrn Michael Huber oder bei Bgm. Ing. Reinhold Kollnig. Abwasserverband Lienzer Talboden, Klärwerk Dölsach: Neue Kadaver- übernahmezeiten seit 1. Oktober 2019 Montag - Freitag 08.00 - 09.00 Uhr Montag - Donnerstag 14.30 - 16.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag - nur in dringenden Fällen und nach telefo- nischer Vereinbarung. Bitte Bäume zurückschneiden Die Gemeinde Thurn ersucht alle Grundbesitzer, den Bewuchs ge- genüber öffenlichen Verkehrsflä- chen großzügig und regelmäßig zu- rückzuschneiden. In die Fahrbahn ragende Äste stellen für Verkehrsteilnehmer und Fußgän- ger eine Sichtbehinderung und somit eine große Gefahrenquelle dar. Die Starkschneefälle im November ha- ben gezeigt, wie gefährlich die Situa- tion durch Schneedruck werden kann. Bitte auch Bäume und Sträucher, die Straßenlaternen umwachsen und da- mit außer Funktion setzen, großzügig zurückschneiden, damit eine entspre- chende Beleuchtung gegeben ist. CO-Vergiftungen - erhöhte Vorsicht Kohlenmonoxid (CO) ist ein geruch-, farb- und geschmackloses Gas, das über Hemmung der inneren Atmung lebensbedrohliche Vergiftungen hervorrufen kann. Es entsteht bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Ma- terialien unter hoher Temperatur und geringer Sauerstoffzufuhr. Bei Vorfällen wie im November 2019 ist die Wahrscheinlichkeit für solche Situationen sicherlich erhöht: Strom- ausfall, und deshalb heizen mit un- üblichen Methoden (z.B. Gaskocher, Gasheizer, Kohlebecken, Holzherd), geschlossene Räum mit weniger häu- figem Lüften, „um die Wärme drinnen zu lassen“. Symptome einer CO-Vergiftung sind z.B. Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmer- zen, Herzrasen, Benommenheit, Ver- wirrtheit undAtemnot. In weiterer Folge kommt es zu zunehmender Schläfrig- keit bis hin zur Bewusstlosigkeit, zu Krampfanfällen und schlussendlich zu Atem- und Kreislaufstillstand. Erhöhte Aufmerksamkeit wird empfohlen. FA Dr. Senfter ... der Gemeindeeinsatzleitung ... des Bürgermeisters Entsorgung von Bauschutt nicht über Sperrmüll Bauschutt (vermischt mit Installations- material, Isolierung, Kunststoff, Holz, Eisen) kann direkt bei der Fa. Rossba- cher, Draustraße 10, gegen Bezahlung angeliefert werden. Reines Abbruchmaterial, wie Beton, Kies, Sand, Steine, Ziegel, Fliesen, kann bei Fa. Dietrich GmbH, Lienz- Pfister, und bei Fa. Rossbacher, Draustraße 10, kostenpflichtig entsorgt werden. Bitte um Beachtung! Wasserschieber der Gemeindewasser- versorgung dürfen ausschließlich von unseren Gemeindearbeitern Christoph Holzer, Peter Unterfeldner und Michael Huber betätigt werden. pflichten beachten, • Kinder bei Schneeräumung nicht auf der Straße spielen lassen. Die Rutschsicherheit nach der Räu- mung mit dem Pflug ist erst gegeben, nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahr- bahnen aufgebracht wurden. Wir ersu- chen deshalb sehr vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten unbedingt zu beachten! In diesem Zuge darf auf § 93 der Stra- ßenverkehrsordnung (StVO) „Pflichten der Anrainer“ verwiesen werden. Diese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn die zu räumenden und zu streu- enden Flächen von der Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründenmitbetreut wurden und werden. Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „still- schweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausgeschlossen.

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