GZ_Doelsach_2019_11

Seite 26 Dölsacher Dorfzeitung November 2019 schluss war Hannes Draxl wegen Befangenheit ab- wesend. Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach legt die Richtlinien für die Gewährung von Baukostenzu- schüssen ab 1. Jänner 2020 wie folgt fest: richtlinien für die Gewährung von Baukostenzuschüssen Ein Baukostenzuschuss kann nur nach schriftlichem Antrag eines Bauwerbers durch Gemeinderatsbe- schluss oder Vorstandsbeschluss gewährt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit wenigs- tens fünf Jahren in Dölsach mit ordentlichem Wohn- sitz gemeldet sind und in den vergangenen sechs Monaten einen Bescheid über die Festsetzung eines Erschließungskostenbeitrages von der Gemeinde Döl- sach erhalten haben. Weiters ist es für die Erlangung des Zuschusses er- forderlich, sämtliche Baubescheidauflagen zu erfül- len, insbesondere sind sämtliche Bestätigungen wie z. B. Bodenplatte, Bauhöhe oder Bauvollendungsmel- dung (inklusive Kaminbefund und Gebäudeeinmes- sung) fristgerecht der Baubehörde vorzulegen. Die Überweisung des Baukostenzuschusses erfolgt bei – Wohnobjekten nach Bezug desselben durch den Bauwerber; – bei gewerblichen Objekten nach Kollaudierung bzw. nach der Bauvollendungsmeldung und – bei allen übrigen Objekten nach Bauvollendungs- meldung. Höhe des Zuschusses: 25 % des vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages bei Gewerbebetrieben 35 % des vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages in Form einer Gewerbeförde- rung Bei einer Vorschreibung von unter 500,00 € an Er- schließungsbeitrag wird kein Baukostenzuschuss bzw. keine Gewerbeförderung gewährt! Diese Regelung kommt für alle nach 1. Jänner 2020 eingereichten Bauvorhaben zur Anwendung! Einstimmiger Beschluss! Der Bürgermeister präsentiert dem Gemeinderat ver- schiedene Geschwindigkeitsmessungen im Gemeinde- gebiet von Dölsach, die vom Verkehrsplaner Ing. Hel- mut Hirschhuber im Juni 2019 durchgeführt wurden. Ebenso wird ein Übersichtsplan von Dölsach gezeigt, in welchem seitens des Verkehrsplaners Bereiche fest- gelegt wurden, wo eine Geschwindigkeitsbeschrän- Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 11. September 2019, mit der Planungs- nummer 707-2019-00016, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 67, KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 67 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 19 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Andrea Miglar-Tschapeller, Dölsach 180 Aberjung GmbH., Göriach 33 Es wird einstimmig beschlossen, der Aberjung GmbH. einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % und Frau Andrea Miglar-Tschapeller eine Ge- werbeförderung von 50 % der anfallenden Erschlie- ßungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Anton Putz, Stribach 99/15 Maria Leb, Stribach 99/15 Verena Ganeider, Gödnach 30 Sonja Plattner, Stribach 59 Anton Plattner, Stribach 59 Karin Matschnig, Dölsach 190a Karl Gomig, Göriach 27 Karin Gomig, Göriach 27 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren. Bei diesem Be-

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