GZ_Doelsach_2019_11

November 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 25 Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bei dieser Beratung und Beschlussfassung war Vize- Bgm. Martin Mayerl wegen Befangenheit abwesend. c) Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 939, KG Dölsach (plankensteiner). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan. Im Zuge der Bauplanung wurde festgestellt, dass nicht die ganze Parzelle vom Bebauungsplan umfasst wird. Ein schmaler Grundstreifen an der südlichen Parzellen- grenze ist derzeit ohne Bebauungsplan und macht nach- stehende Erlassung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes Nr. 939, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 8. Oktober 2019, Zahl 707w939BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 24. Oktober bis einschließlich 22. November 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner- halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech- tigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehen- den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen. d) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 67, KG Görtschach-Gödnach (Maier). Im Bereich der Gpn. 67, KG Görtschach-Gödnach, zum Gemeindeweg auf der Gpn. 1388/2 hin wurde eine Berichtigung des Grenzverlaufes vorgenommen. Dadurch weist nun die Gpn. 67, KG Görtschach-Göd- nach, keine einheitliche Bauplatzwidmung auf. Nach- stehende Änderung des Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 75 KG 85012 Göriach rund 79 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden] in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohn- nutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestim- mung, insb. gem. § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standort- gebunden], Festlegung Zähler: 5, Festlegung Erläuterung: höchstzulässige Wohnnutzfläche von 380 m² weiters Grundstück 76/1 KG 85012 Göriach rund 199 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohn- nutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestim- mung, insb. gem. § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standort- gebunden], Festlegung Zähler: 5, Festlegung Erläuterung: höchstzulässige Wohnnutzfläche von 380 m² sowie rund 1.282 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden] in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohn- nutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestim- mung, insb. gem. § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standort- gebunden], Festlegung Zähler: 5, Festlegung Erläuterung: höchstzulässige Wohnnutzfläche von 380 m² weiters Grundstück 76/2 KG 85012 Göriach rund 2.706 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden] in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohn- nutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestim- mung, insb. gem. § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standort- gebunden], Festlegung Zähler: 5, Festlegung Erläuterung: höchstzulässige Wohnnutzfläche von 380 m² Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

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