GZ_Doelsach_2019_11

Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung November 2019 Umwidmung Grundstück 69/1 KG 85034 Stribach rund 3 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] weiters Grundstück 74 KG 85034 Stribach rund 12 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] weiters Grundstück 75/1 KG 85034 Stribach rund 14 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden] in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 76/1, 76/2 und 75, KG Göriach (Mayerl). Herr Martin Mayerl plant das bestehende Austrag- haus für seinen Sohn auszubauen. Mit der bestehen- den Fremdenzimmervermietung wird es erforderlich, die zulässige Wohnnutzfläche auf 380 m² zu ver- größern. Nachstehende Änderung des Flächenwid- mungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 1. Oktober 2019, mit der Planungsnum- mer 707-2019-00017, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 76/1, 76/2, 75, KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Das Protokoll der Sitzung vom 10. September 2019 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Die Aufschließung der Lackner-Gründe in Gört- schach soll noch heuer abgeschlossen werden (Weg auskoffern und asphaltieren). In diesem Zusammen- hang konnte in Görtschach-Oberdorf auch ein Ober- flächenwasser-Fehlanschluss behoben werden. – Derzeit werden auch die Fuchs-Gründe in Gört- schach aufgeschlossen. – Der LWL-Ausbau in Stribach geht zügig voran. – Der Elementarschaden beim Tscharnidlingweg wird noch heuer von der Agrar Lienz behoben. Ebenso soll mit der Sanierung des Debanttalweges Sektion I bis zur Wasler-Reide begonnen werden. – Durch ein Missgeschick wurde ein Tor beim FF-Haus beschädigt. – Morgen, 23. Oktober 2019, findet die Eröffnungs- feier des Aguntum-Restaurants statt. raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 75/1, 69/1 und 74, KG Stribach (Mietschnig, Oberbichler). Zwischen den Grundstücken des Herrn Erhard Miet- schnig und Herrn Hans Oberbichler wurde eine Grenzveränderung vorgenommen. Damit die betrof- fenen Grundstücke nach Durchführung der Grenz- änderung wiederum eine einheitliche Widmung auf- weisen, ist nachstehende Änderung des Flächenwid- mungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 30. Juli 2019, mit der Planungsnummer 707-2019-00014, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 75/1, 69/1, 74 KG 85034 Stribach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: DIENSTAG, 22. OKTOBER 2019

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